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Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 in Hürth: Termine und Unterlagen
Anmeldung an Grundschulen in Hürth
Zwischen dem 5. Oktober 2026 und dem 16. Oktober 2026.
nehmen die elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2027 bis 2028 an.
Erziehungsberechtigte sollen rechtzeitig einen Termin mit der jeweiligen Grundschule vereinbaren.
Ablauf beim Anmeldetermin
Die Erziehungsberechtigten sollen mit ihrem Kind in der Schule vorstellig werden.
Sie sollen dabei das Familienstammbuch vorlegen.
Sie sollen außerdem den Impfpass vorlegen.
Sie sollen auch die Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorlegen.
Übersicht der Termine und wichtiger Hinweis
Eine Übersicht aller Anmeldetermine an den Hürther Grundschulen steht.
unter www.huerth.de/schulanmeldung zur Verfügung.
Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.
Schulpflicht und Einschulung
Die Schulpflicht beginnt für Kinder am 1. August 2027.
Voraussetzung ist, dass diese Kinder bis zum 30. September 2027.
das sechste Lebensjahr vollenden.
Kinder, die das Alter nach dem 30. September 2027 erreichen.
können auf Antrag aufgenommen werden.
Die Erziehungsberechtigten müssen den Antrag stellen.
In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung über die erforderliche Reife.
Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.
Amtsärztliche Untersuchung
Den Termin für die amtsärztliche Untersuchung teilen die Grundschulen den Erziehungsberechtigten mit.