Hürth erhebt ab 2027 2,50 Euro Beherbergungssteuer pro Übernachtung
Ab dem 1. Januar 2027 erhebt die Stadt Hürth eine Beherbergungssteuer von 2,50 Euro pro Übernachtung und Gast. Sie gilt für entgeltliche Übernachtungen unabhängig davon, ob der Aufenthalt touristisch oder beruflich veranlasst ist.
Betroffen sind unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer und -wohnungen sowie Ferienwohnungen und Motels. Die Betriebe müssen die Steuer von ihren Gästen einbehalten und an die Stadt abführen. Minderjährige Gäste sind ausgenommen. Auch Übernachtungen, die zum Grundbedarf des Wohnens gehören, werden nicht besteuert. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb wird die Steuer höchstens für 21 Tage erhoben.
Registrierung bis Jahresende erforderlich
Alle Beherbergungsbetriebe, die am 1. Januar 2027 in Hürth aktiv sein werden, müssen sich spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei der Stadt registrieren. Die Registrierung ist verpflichtend und laut Satzung Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Besteuerung.
Eine unterlassene oder verspätete Registrierung sowie nicht abgegebene Steuererklärungen gelten als Ordnungswidrigkeiten. Mögliche Folgen sind Verspätungszuschläge, Steuerschätzungen und in schweren Fällen Bußgelder oder strafrechtliche Maßnahmen.
Informationen, die Satzung, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Formulare zur An- und Abmeldung stellt die Stadt unter www.huerth.de/beherbergungssteuer bereit. Der Rat der Stadt hatte die Einführung in seiner Septembersitzung beschlossen; die Satzung wurde am 13. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.