Nasses Laub: Gehwege regelmäßig reinigen
Nasses Herbstlaub kann Gehwege und Straßen zu Rutschflächen machen. Die Stadtwerke Hürth erinnern deshalb an die regelmäßige Reinigung der Gehwege vor Grundstücken.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen die ihnen nach der Straßenreinigungssatzung übertragenen Aufgaben erfüllen und Gehwege von Laub befreien. Ist die Reinigungspflicht im Mietvertrag auf Mieterinnen oder Mieter übertragen, gilt sie entsprechend auch für sie. In Anliegerstraßen gehört laut Stadtwerken außerdem die Fahrbahnreinigung zu den Pflichten der Grundstückseigentümer.
Zusammengekehrtes Laub darf weder auf die Fahrbahn noch in Entwässerungseinläufe gelangen. Es kann die Straßenentwässerung behindern und eine zusätzliche Rutschgefahr verursachen. Das gesammelte Laub lässt sich über die Biotonne entsorgen oder kostenlos mit einem „Coupon für Gartenabfälle 2026“ am Wertstoffhof der Stadtwerke Hürth abgeben. Dieser befindet sich in der Kalscheurener Straße 105.
Im Herbst reinigen die Straßenreinigungskolonnen der Stadtwerke zudem öffentliche Plätze und stark frequentierte Bereiche, darunter Bushaltestellen und Treppenanlagen. Weitere Informationen gibt es unter stadtwerke-huerth.de.