Polizei warnt vor Online-Anlagebetrug: Mutmaßlicher Geldabholer in Leverkusen festgenommen

In Leverkusen nahm die Polizei einen mutmaßlichen Geldabholer fest, der einen Senior um einen vierstelligen Betrag bringen sollte.

Von Leverkusens Redaktion1 Min. Lesezeit
Festnahme

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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Zivilpolizisten haben am Freitagnachmittag, 9. Oktober, in Leverkusen einen 55 Jahre alten mutmaßlichen Geldabholer festgenommen. Er soll versucht haben, bei einem Senior einen vierstelligen Geldbetrag abzuholen. Angehörige hatten die Polizei alarmiert, weil sie einen Betrugsversuch vermuteten.

Ein Haftrichter erließ noch am Samstag Haftbefehl gegen den aus Italien stammenden Mann. Die Ermittlungen zu den Drahtziehern der „Cybertrade Fraud“ genannten Betrugsmasche dauern an. Nach Angaben der Polizei Köln bearbeitete sie 2025 mehr als 1300 Ermittlungsverfahren aus diesem Phänomenbereich.

So gehen die Betrüger vor

Häufig reagieren Betroffene auf Online-Werbung, in der Prominente in Talkshows angeblich lukrative Geldanlagen anpreisen. Über einen Link sollen Interessierte ihre Kontaktdaten hinterlassen. Kurz darauf melden sich die Betrüger telefonisch und fordern eine erste Zahlung. Die Videos sind laut Polizei „Deepfakes“: Die Talkshows und Redebeiträge habe es in dieser Form nicht gegeben.

In der Hoffnung auf hohe Renditen überweisen Betroffene oft über längere Zeit Geld. Die Beträge reichen laut Polizei von anfangs 250 Euro bis zu sechsstelligen Gesamtsummen. Persönliche Geldübergaben seien selten. Teilweise würden zunächst kleinere Beträge zurückgezahlt; diese stammten dann jedoch von weiteren Geschädigten, die im Glauben an eine eigene Investition zahlten. Wer größere Summen zurückfordere, werde mit hohen Auszahlungsgebühren konfrontiert. Eine tatsächliche Auszahlung bleibe aus, das investierte Geld sei in der Regel verloren.

Hinweise der Polizei

Die Polizei rät, bei ungewöhnlich hohen Gewinnversprechen und geringem Einsatz misstrauisch zu sein, keine Anzahlungen an unbekannte Anrufer oder Anbieter zu leisten und keine Fernzugriffe auf Computer oder Mobiltelefone zuzulassen. Auch vermeintliche Hilfsangebote am Telefon seien kein Grund, den Zugriff freizugeben. Zeitdruck sei ein Warnsignal. Zu Anlageplattformen können Verbraucherinnen und Verbraucher sich bei den Verbraucherzentralen informieren: So erkennen Sie unseriöse Online-Tradingplattformenexterner Link, öffnet ein neues Fenster.

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