Einfache Sprache

NRW mit flächendeckendem Überblick zur Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Flächendeckendes Bild zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Mit Beginn des neuen Schuljahres liegt ein flächendeckendes Bild vor.

Das Bild betrifft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Nordrhein-Westfalen.

Der Rechtsanspruch gilt seit dem 1. August 2026.

Der Anspruch betrifft Kinder im Grundschulalter.

Die Umfrage zeigt den Stand der Umsetzung.

Befragung: Städte und Gemeinden liefern Ergebnisse

Der Städte- und Gemeindebund NRW führte die Befragung durch.

An der Befragung nahmen 202 Städte und Gemeinden teil.

Das sagte der Städte- und Gemeindebund NRW laut dem Bericht.

Die Beteiligung erfolgte in Nordrhein-Westfalen.

Umsetzung in der offenen Ganztagsschule

Die Ergebnisse nennen eine weitgehende Ermöglichung des Rechtsanspruchs.

Die Kommunen nutzten dafür die offene Ganztagsschule.

Das Angebot heißt offen Ganztagsschule.

Das Angebot wird als OGS abgekürzt.

Die Ergebnisse führen die Umsetzung auf erhebliche Anstrengungen zurück.

Der Bericht verweist auch auf große Herausforderungen.

Probleme bei Finanzierung, Personal, Räumen und Qualität

Der Bericht nennt Probleme bei der Finanzierung.

Der Bericht nennt Engpässe beim Personal.

Der Bericht nennt Engpässe bei den Räumen.

Der Bericht nennt Unterschiede bei der Betreuungsqualität.

Aussage von Christof Sommer zum Druck auf Kommunen

Christof Sommer ist Hauptgeschäftsführer beim Städte- und Gemeindebund NRW.

Sommer äußerte Kritik an fehlenden Voraussetzungen.

Sommer sagte, Städte und Gemeinden hätten viel ermöglicht.

Er sagte auch, Bund und Land hätten Verantwortung abgewälzt.

Er forderte, Bund und Land dürften die Lasten nicht weiter abgeben.

Schätzung zur Bedarfserfüllung

Laut Umfrage gehen 98 Prozent der Kommunen von Bedarfserfüllung aus.

Die Kommunen erfüllen den Bedarf der anspruchsberechtigten Kinder nach eigener Einschätzung.

Raummangel und Personalengpässe laut Umfrage

85 Prozent der Kommunen berichten von Raummangel.

78 Prozent der Kommunen berichten von Personalengpässen.

Rückstellungen oder Einschränkungen laut den Angaben

Rund neun Prozent gaben Einschränkungen an.

Die Angaben bezogen sich auf Kinder ohne Rechtsanspruch.

Rund neun Prozent sagten, sie müssten Kinder zurückstellen.

Alternativ gaben sie an, bestehende Angebote einzuschränken.

Dies sollte nach ihren Angaben den gesetzlichen Anspruch ermöglichen.

Qualitätsstandards und fehlende verbindliche Regeln

Die Umfrage zeigt Unterschiede bei der Betreuungsqualität.

Nur die Hälfte der Kommunen hat festgelegte kommunale Qualitätsstandards.

Vorgaben zu Betreuungsschlüsseln fehlten laut Darstellung häufig.

Vorgaben zu Qualifikationsanforderungen fehlten laut Darstellung häufig.

Vorgaben zur räumlichen Ausstattung waren laut Darstellung häufig nicht verbindlich.

Zitat zur Finanzierung und zur Qualität

Sommer sagte, die Qualität dürfe nicht von der Kassenlage abhängen.

Sommer sagte, Kinder und Eltern müssten überall Vertrauen haben.

Er sagte, diese Möglichkeit sei gefährdet.

Er verwies auf eine weiterhin unzureichende Finanzierung.

Sommer sagte, die Qualität könne sonst von Geld vor Ort abhängen.

Er sagte zudem, der Anspruch dürfe nicht nur Plätze bedeuten.

Sommer betonte, Kinder brauchen angemessene Betreuung, Förderung und Bildung.

Ruf nach Landesausführungsgesetz

Der Städte- und Gemeindebund sieht politischen Handlungsbedarf.

99 Prozent der Kommunen sehen Bedarf für ein Landesausführungsgesetz.

Das sagte der Städte- und Gemeindebund NRW nach der Befragung.

Die Kommunen nennen zentrale Fragen als bislang nicht verbindlich geregelt.

Diese Fragen betreffen Zuständigkeiten, Finanzierung und Verantwortung.

Schwierigkeit durch unterschiedliche Träger

Der Bericht nennt ein weiteres Problem in der Zuständigkeit.

Der Bericht sagt, Jugendhilfeträger seien oft nicht Schulträger.

Der Bericht beschreibt diese Lage als häufiges Problem.

Der Bericht verweist darauf, dass Schulträger den Anspruch praktisch umsetzen könnten.

Der Bericht sagt, diese Rollen fallen häufig auseinander.

Kosten werden laut Bericht nicht abgedeckt

Der Bericht sagt, Mittel von Bund und Land deckten Kosten nicht annähernd ab.

Der Bericht nennt Investitionskosten.

Der Bericht nennt Personalkosten.

Der Bericht nennt Betriebskosten.

Sommer fordert rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzausstattung

Sommer sagte, die Umsetzung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Sommer forderte zeitnah verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen.

Sommer forderte eine dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung.

Sommer sagte, Kommunen hätten den Rechtsanspruch trotz schwieriger Voraussetzungen umgesetzt.

Sommer sagte, nun seien Land und Bund in der Pflicht.

Er sagte, der Anspruch müsse dauerhaft und in gebotener Qualität geleistet werden.

Einordnung aus Lügde

Die Stadt Lügde macht ergänzende Angaben.

Die Stadt Lügde sagt, sie könne allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten.

Die Stadt bezieht sich dabei auf Kinder mit Bedarf.

Die Stadt nennt auch finanziellen Bedarf für Modernisierung und Weiterentwicklung.

Der Bedarf betrifft Kita- und OGS-Infrastruktur.

Die Stadt empfiehlt, politische Prioritäten zu überprüfen.

Die Stadt rät, neue Programme kritisch zu prüfen.

Die Stadt nennt angekündigte ABC-Klassen mit zusätzlichen Mitteln.

Die Stadt sagt, Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo Unterfinanzierung nachweisbar ist.

Die Stadt nennt frühkindliche Bildung als betroffenen Bereich.

Die Stadt nennt Ganztagsbetreuung als betroffenen Bereich.

Die Stadt sagt, Kita und OGS seien Kernsysteme der Bildungslandschaft.

Die Stadt fordert, Finanzierung dauerhaft und auskömmlich aufzustellen.

Die Stadt fordert strukturelle Entlastung durch das Land NRW.

Hintergrund der Befragung

Der Städte- und Gemeindebund NRW befragte im ersten Halbjahr 2026.

Die Befragung betraf die Umsetzung des Rechtsanspruchs im Primarbereich.

Der Primarbereich umfasst die Grundschule.

Der Verband sagt, die meisten Kommunen deckten Bedarfe zum 1. August 2026 weitgehend.

Der Verband nennt außerdem erhebliche Herausforderungen bei Räumen, Personal und Finanzierung.

Der Verband sagt, viele Kommunen sehen Notwendigkeit für ein Landesausführungsgesetz.

Der Verband nennt außerdem uneinheitliche Qualität der Angebote in Nordrhein-Westfalen.