NRW mit flächendeckendem Überblick zur Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Städte und Gemeinden berichten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 1. August 2026 von Herausforderungen bei Finanzierung, Personal und Räumen sowie Bedarf an klareren Landesregelungen
Mit Beginn des neuen Schuljahres liegt erstmals ein flächendeckendes Bild über den Stand der Umsetzung des seit dem 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Nordrhein-Westfalen vor. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes NRW beteiligten sich an einer Befragung insgesamt 202 Städte und Gemeinden.
Die Ergebnisse zeigen demnach, dass die Kommunen den Rechtsanspruch in der offenen Ganztagsschule (OGS) durch erhebliche Anstrengungen weitgehend ermöglichen konnten. Zugleich verweist die Umfrage auf große Herausforderungen bei Finanzierung, Personal, Räumen und Betreuungsqualität.
Hoher Druck auf die Kommunen
„Die Städte und Gemeinden haben quasi das Unmögliche möglich gemacht. Dass der von Bund und Land beschlossene Rechtsanspruch umgesetzt wird, liegt am großen Einsatz vor Ort. Und das, obwohl die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen nicht geschaffen wurden. Bund und Land dürfen die Verantwortung und die Lasten für ein Gelingen des Rechtsanspruchs nicht weiter auf die Kommunen abwälzen“, erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Laut Umfrage gehen 98 Prozent der befragten Kommunen davon aus, den Bedarf der anspruchsberechtigten Kinder erfüllen zu können. Gleichzeitig berichten 85 Prozent von Raummangel und 78 Prozent von Personalengpässen. Rund neun Prozent gaben an, Kinder ohne Rechtsanspruch zurückstellen oder bestehende Angebote einschränken zu müssen, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können.
Auch bei der Betreuungsqualität zeigen sich nach Darstellung des Städte- und Gemeindebundes deutliche Unterschiede. Nur die Hälfte der befragten Kommunen verfügt demnach über festgelegte kommunale Qualitätsstandards. Vorgaben zu Betreuungsschlüsseln, Qualifikationsanforderungen oder zur räumlichen Ausstattung seien vielerorts nicht verbindlich geregelt.
„Die Qualität der Ganztagsbetreuung darf nicht von der Kassenlage einer Kommune abhängen. Kinder und Eltern müssen überall in NRW auf verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote vertrauen können. Genau das ist aber gefährdet, wenn die Finanzierung weiterhin unzureichend bleibt. Damit bestätigt die Befragung die langjährige Befürchtung der kommunalen Familie, dass Umfang und Qualität der Angebote zunehmend von den finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängen. Der Rechtsanspruch darf sich dort aber nicht auf die reine Bereitstellung von Plätzen reduzieren. Entscheidend ist, dass die Kinder eine angemessene Betreuung, Förderung und Bildung erhalten“, betonte Sommer.
Ruf nach klaren Regeln und auskömmlicher Finanzierung
Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes bestätigt die Befragung den politischen Handlungsbedarf. 99 Prozent der teilnehmenden Kommunen sehen einen hohen Bedarf für ein Landesausführungsgesetz. Dies sei dringend erforderlich, weil zentrale Fragen zu Zuständigkeiten, Finanzierung und Verantwortung bislang nicht verbindlich geregelt seien.
Besonders problematisch sei, dass der zur Erfüllung des Rechtsanspruchs verpflichtete Jugendhilfeträger häufig nicht Schulträger sei, der den Anspruch praktisch umsetzen könne. Zudem deckten die Mittel von Bund und Land die Investitions-, Personal- und Betriebskosten nicht annähernd ab.
„Wir sehen die Umsetzung des Rechtsanspruchs als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher erwarten wir zeitnah verbindliche, rechtliche Rahmenbedingungen und eine dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung“, sagte Sommer.
Er ergänzte: „Die Kommunen haben wie so oft das Leistungsversprechen anderer eingelöst und den Rechtsanspruch trotz schwierigster Voraussetzungen umgesetzt. Jetzt sind Land und Bund in der Pflicht. Wer einen Rechtsanspruch schafft, muss auch dafür sorgen, dass er im Sinne der Kinder und Familien überall dauerhaft und in gebotener Qualität geleistet werden kann.“
Einordnung aus Lügde
Aus der Stadt Lügde heißt es ergänzend, dass dort allen Kindern, die einen Betreuungsplatz benötigen, auch ein Platz angeboten werden könne. Zugleich verweist die Stadt auf einen erheblichen finanziellen Bedarf bei der Modernisierung und Weiterentwicklung der Kita- und OGS-Infrastruktur.
Nach dieser Einschätzung sollten politische Prioritäten überprüft werden. Bevor neue Programme wie angekündigte ABC-Klassen mit zusätzlichen Mitteln aufgebaut würden, sollten diese Mittel dort eingesetzt werden, wo bereits heute tragende Strukturen der frühkindlichen Bildung und der Ganztagsbetreuung nachweislich unterfinanziert seien. Kita und OGS seien zwei Kernsysteme der Bildungslandschaft. Wer Bildungsgerechtigkeit und verlässliche Betreuung stärken wolle, müsse ihre Finanzierung dauerhaft und auskömmlich aufstellen. Das Land NRW müsse proaktiv handeln und die Kommunen strukturell entlasten.
Hintergrund der Befragung
Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte im ersten Halbjahr 2026 seine Mitgliedskommunen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich befragt. Nach Angaben des Verbandes zeigen die Rückmeldungen, dass die meisten Kommunen die Bedarfe zum 1. August 2026 weitgehend decken können, dass es aber erhebliche Herausforderungen bei Räumen, Personal und Finanzierung gibt. Zudem sehen viele Kommunen die Notwendigkeit eines Landesausführungsgesetzes, und die Qualität der Angebote sei in Nordrhein-Westfalen derzeit uneinheitlich.
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