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Ausschüsse beraten Entwicklung des ehemaligen Trabrennbahngeländes in Dinslaken
Zentrale Entscheidung in Dinslaken
Am 31. August 2026 beraten mehrere Ausschüsse in Dinslaken.
Am 1. September 2026 berät der Rat der Stadt Dinslaken.
Beide Termine behandeln die Entwicklung des ehemaligen Trabrennbahngeländes.
Die Stadtverwaltung will nach eigenen Angaben einen Planungsstillstand vermeiden.
Die Stadtverwaltung will die weitere Entwicklung des neuen Stadtquartiers vorantreiben.
Geplante Wohnbebauung
Auf dem Gelände sollen künftig rund 700 bis 800 Wohneinheiten entstehen.
Die Stadt nennt dies die wichtigste und prägendste Maßnahme der Stadtentwicklung.
Die Stadtentwicklung in Dinslaken.
Rechtslage beim Regionalplan Ruhr
Grundlage der bisherigen Planung ist der Regionalplan Ruhr.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärte den Regionalplan Ruhr kürzlich für unwirksam.
Die Stadt kann laut Mitteilung den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde einschätzen.
Die Stadt nennt dafür keine sichere Einschätzung.
Der Regionalverband Ruhr und die Bezirksregierung Düsseldorf kündigten laut Mitteilung an.
Sie wollen den Regionalplan Ruhr weiter anwenden.
Sie wollen dies tun, bis das Urteil rechtskräftig wird.
Folge bei Rechtskraft des Urteils
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, tritt der alte Gebietsentwicklungsplan aus 1999 wieder in Kraft.
Der Gebietsentwicklungsplan 1999 sieht die Trabrennbahn jedoch nicht als Siedlungsbereich vor.
Vorschläge der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung machte zwei Vorschläge für die Politik.
Vorschlag eins: Flächennutzungsplanänderung
Der Rat soll eine Flächennutzungsplanänderung beschließen.
Die Stadt nennt dafür den noch gültigen Regionalplan Ruhr als Grundlage.
Danach muss die Bezirksregierung Düsseldorf die Änderung genehmigen.
Der geänderte Flächennutzungsplan soll dann die Basis für weitere Bebauungsplanverfahren sein.
Diese Verfahren sollen den Bereich des ehemaligen Trabrennbahngeländes betreffen.
Vorschlag zwei: Zielabweichungsverfahren
Die Stadtverwaltung will auch eine Alternative für den Fall vorbereiten.
Diese Alternative soll gelten, wenn der Regionalplan ungültig wird.
Die Stadt schlägt dafür ein Zielabweichungsverfahren für den Gebietsentwicklungsplan 1999 vor.
Die Stadt nennt den Ratsbeschluss als Voraussetzung für das Verfahren.
Die Stadtverwaltung will dann nach eigenen Angaben schon vorher vorbereiten.
Die Stadtverwaltung will den Antrag sofort stellen, wenn der Regionalplan ungültig wird.
Termine der Sitzungen
Der Ausschuss für Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz tagt öffentlich.
Die Sitzung findet am Montag, 31.08.2026, statt.
Die Sitzung beginnt um 17 Uhr.
Der Veranstaltungsort ist der Saal Agen im Rathaus.
- Montag, 31.08.2026, 17:00 Uhr
- Öffentlicher Termin im Saal Agen im Rathaus
Der Haupt- und Finanzausschuss tagt öffentlich.
Die Sitzung findet am Dienstag, 01.09.2026, statt.
Die Sitzung beginnt um 17 Uhr.
Der Veranstaltungsort ist der Ratssaal im Rathaus.
- Dienstag, 01.09.2026, 17:00 Uhr
- Öffentlicher Termin im Ratssaal im Rathaus
Im Anschluss tagt dort auch der Rat der Stadt Dinslaken.
Der Rat beginnt am Dienstag, 01.09.2026, um 17:15 Uhr.
- Dienstag, 01.09.2026, 17:15 Uhr
- Öffentlicher Termin im Ratssaal im Rathaus
Öffentliche Unterlagen im Ratsinformationssystem
Die Stadt nennt das Ratsinformationssystem als Quelle für Unterlagen.
Die Stadt sagt, dass Tagesordnungen und Unterlagen grundsätzlich online abrufbar sind.
Der Link lautet: https://ris.dinslaken.de/