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Dorsten erfasst Hundebestand erneut
In Dorsten wird der Hundebestand erneut erfasst.
Die Stadt Dorsten setzt die Bestandsaufnahme zur Hundehaltung fort.
Ein beauftragtes Unternehmen übernimmt dabei die Erfassung.
Das beauftragte Unternehmen heißt Springer.
Warum die Erfassung erneut startet
Springer konnte die Erfassung bis zum 17. Juli 2026 nicht vollständig abschließen.
Die Stadt sagt, der Zeitraum reichte dafür nicht aus.
Die Stadt plant nun eine zweite Erfassungsrunde.
Zeitraum für die Besuche
Die noch ausstehenden Haushalte werden erneut aufgesucht.
Die Stadt nennt dafür den Zeitraum vom 31. August 2026.
Für den Zeitraum gilt voraussichtlich bis 30. Oktober 2026.
Die Stadt wählt den Zeitraum nach eigenen Angaben bewusst großzügig.
Die Stadt will damit die vollständige Erfassung erreichen.
Welche Ergebnisse bisher vorliegen
Bereits jetzt zeigt sich nach Angaben der Stadt ein weiterer Bestand.
Dieser Bestand betrifft nicht registrierte Hunde.
Die Stadt sagt, dass weiter Hunde gehalten werden.
Diese Hunde waren bislang nicht bei der Stadt registriert.
Seit Beginn der Bestandsaufnahme meldeten Halter rund 620 Hunde neu zur Hundesteuer an.
Dabei zählt die Stadt auch Tiere, die zwischenzeitlich abgemeldet wurden.
Die Stadt nennt als Beispiele Todesfälle und Umzüge.
Unter dieser Berücksichtigung steigt der registrierte Hundebestand insgesamt um rund 400 Tiere.
Die Stadt nennt als neue Zahl rund 6.800 Hunde.
Ziel der Bestandsaufnahme
Die Stadt nennt als Ziel die Steuergerechtigkeit.
Die Stadt will prüfen, ob alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind.
Beginn und Ablauf der Erfassung
Die Erfassung startete im April dieses Jahres.
In den kommenden Wochen werden die noch offenen Haushalte aufgesucht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters können sich ausweisen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen volljährige Bewohnerinnen und Bewohner an.
Die Befragung bezieht sich auf Angaben zur Hundehaltung.
Die Befragten müssen wahrheitsgemäße Angaben machen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine Wohnungen betreten.
Minderjährige werden nicht befragt.
Nachbarn werden nach Angaben der Stadt nicht befragt.
Was Halter mit Blick auf die Anmeldung tun sollten
Wer einen Hund hält, sollte die Anmeldung möglichst zeitnah nachholen.
Die Online-Anmeldung ist unter www.dorsten.de/hunde möglich.
Bei nicht erfassten Hunden gilt die Hundesteuer grundsätzlich rückwirkend.
Die rückwirkende Zahlung beginnt mit dem Beginn der Steuerpflicht.
Bei der Anmeldung müssen Halter einen Nachweis vorlegen.
Ein Nachweis ist zum Beispiel ein Kaufvertrag oder ein vergleichbarer Beleg.
Der Nachweis muss den Beginn der Hundehaltung belegen.
Wenn Halter keinen Nachweis erbringen können, kann die Steuer geschätzt werden.
Hinweise zu möglichen Folgen
Die Stadt weist darauf hin, dass die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit ist.
Die Stadt sagt, dass ein empfindliches Bußgeld möglich ist.
Die Stadt verzichtet auf ein Bußgeldverfahren bei freiwilligen Anmeldungen.
Das gilt, wenn die freiwillige Anmeldung vor der Erfassung erfolgt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Hundehaltung und zur Hundesteuer gibt die Stadt online an.
Die Stadt nennt dafür www.dorsten.de/hunde.