Dorsten erfasst Hundebestand erneut

Haushalte werden zwischen 31. August und voraussichtlich 30. Oktober 2026 erneut aufgesucht, um die Hundesteuer-Anmeldung zu prüfen

Von Neues aus Dorsten

Hundebestand in Dorsten wird erneut erfasst

Die im Auftrag der Stadt Dorsten durchgeführte Bestandsaufnahme zur Hundehaltung wird fortgesetzt. Das beauftragte Unternehmen Springer konnte die Erfassung im ursprünglich vorgesehenen Zeitraum bis zum 17. Juli 2026 nicht vollständig abschließen. Nun sollen die noch ausstehenden Haushalte vom 31. August bis voraussichtlich 30. Oktober 2026 erneut aufgesucht werden.

Der Zeitraum wurde nach Angaben der Stadt bewusst großzügig gewählt, damit die Erfassung vollständig abgeschlossen werden kann. Bereits jetzt zeige sich, dass weiterhin Hunde in Dorsten gehalten werden, die bislang nicht bei der Stadt registriert waren. Seit Beginn der Bestandsaufnahme wurden demnach rund 620 Hunde neu zur Hundesteuer angemeldet. Unter Berücksichtigung zwischenzeitlich abgemeldeter Tiere, etwa wegen Todesfällen oder Umzügen, sei der registrierte Hundebestand insgesamt um rund 400 Tiere auf nunmehr rund 6.800 Hunde gestiegen.

Ziel der Bestandsaufnahme ist es nach Angaben der Stadt, aus Gründen der Steuergerechtigkeit zu überprüfen, ob alle in Dorsten gehaltenen Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Die Erfassung wurde im April dieses Jahres gestartet. In den kommenden Wochen werden die noch offenen Haushalte aufgesucht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beauftragten Dienstleisters können sich ausweisen und werden volljährige Bewohnerinnen und Bewohner um Angaben zur Hundehaltung bitten. Die Befragten sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht befugt, Wohnungen zu betreten; Minderjährige oder Nachbarn werden nicht befragt.

Wer einen Hund hält, der bislang noch nicht bei der Stadt angemeldet wurde, sollte die Anmeldung möglichst zeitnah nachholen. Dies ist online unter www.dorsten.de/hunde möglich. Für bisher nicht erfasste Hunde ist die Hundesteuer grundsätzlich rückwirkend ab Beginn der Steuerpflicht zu entrichten. Bei der Anmeldung ist deshalb ein Nachweis, etwa ein Kaufvertrag oder ein vergleichbarer Beleg, über den Beginn der Hundehaltung vorzulegen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht oder ist er nicht möglich, kann die Steuer geschätzt werden.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass die Nichtanmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Für Hunde, die vor einer Erfassung im Rahmen der Bestandsaufnahme freiwillig bei der Stadt angemeldet werden, verzichtet die Stadt auf die Einleitung eines entsprechenden Bußgeldverfahrens.

Weitere Informationen zur Hundehaltung und zur Hundesteuer sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich unter www.dorsten.de/hunde.

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