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Dorsten stellt 300 öffentliche Laubcontainer auf

Laubcontainer zum Herbstanfang in Dorsten
Der Kommunale Servicebetrieb Dorsten, kurz KSD, stellt wieder 300 öffentliche Laubcontainer auf.
Der KSD stellt die Container zum Herbstanfang auf.
Die Container sind für Laub von Straßenbäumen auf öffentlichen Flächen gedacht.
Die Container sind nicht für Laub aus privaten Gärten gedacht.
Umsetzungen während der Saison
Einige Container bleiben nicht dauerhaft am selben Standort.
Der KSD setzt diese Container im Laufe der Saison weiter um.
Der KSD passt die Standorte dabei an die Einsätze an.
Zuständigkeit nach der Satzung
Die Zuständigkeit für die Laubbeseitigung regelt die Satzung unterschiedlich.
Der KSD reinigt die Straßen.
Für Gehwege an verkehrsberuhigten Bereichen sind Anliegerinnen und Anlieger zuständig.
Für Radwege gilt eine Prüfung nach der Reinigung der Straße.
Wenn die Stadt die Straße reinigt, übernimmt sie auch bestimmte Radwege.
Die Stadt übernimmt die Radwege, wenn ein Strich die Wege trennt.
Die Stadt übernimmt die Radwege, wenn ein Bordstein die Wege trennt.
Die Stadt übernimmt die Radwege, wenn eine farblich unterschiedliche Pflasterung die Wege trennt.
In allen anderen Fällen müssen auch Radwege von Anliegern gereinigt werden.
Gebührenpflichtige Container für privaten Laub
Der KSD bietet auch gebührenpflichtige Laubcontainer an.
Diese Container sind für Laub von Privatgrundstücken gedacht.
Sie sind auch für die Entsorgung von öffentlichem Laub gedacht.
Die Entsorgung erfolgt ohne Fahrt zu einer Annahmestelle.
Kostenlose Sammelstellen und Wertstoffhof
Laub und Gartenabfälle können ganzjährig kostenlos abgegeben werden.
Die Sammelstellen sind bekannt.
Außerdem nimmt der Wertstoffhof Laub und Gartenabfälle an.
Der Wertstoffhof liegt an der Straße „An der Wienbecke 15“.
Weitere Informationen stehen auf www.dorsten.de/ksd.
Auf www.dorsten.de/ksd steht der Bereich „Grünschnittentsorgung“.
Laubboxen und Laubkörbe am Straßenrand
In Dorsten sind auch Laubboxen und Laubkörbe am Straßenrand möglich.
Der KSD holt das Laub mit einem Laubsauger-Lkw ab.
Die Betroffenen müssen die Standorte vorher abstimmen.
Die Abstimmung erfolgt mit dem Servicebetrieb.
Die Abstimmung ist nötig, damit die Behälter angefahren werden.
Die Abstimmung ist nötig, damit der KSD die Behälter leert.
Regeln für Gitterboxen
In Gitterboxen dürfen keine Steine liegen.
In Gitterboxen dürfen keine anderen festen Gegenstände liegen.
Die Einfassung muss engmaschig sein.
Die Einfassung muss so engmaschig sein.
So können sich keine Igel einnisten.
Die Einfassung muss außerdem Kleintiere daran hindern, sich einzunisten.
Warnung vor Laub im Rinnstein
Der KSD warnt davor, Laub von Gehwegen in den Rinnstein zu fegen.
Im Rinnstein können Gullis verstopfen.
Starker Regen kann dann zu Überflutungen führen.
Kehrmaschinen können das Laub dann nicht in großen Mengen bewältigen.
Kontakt für Laubabfuhr und Container
Herr Partenheimer vom KSD beantwortet Fragen zur Laubabfuhr.
Er beantwortet auch Fragen zu Sammelkörben am Straßenrand.
Er beantwortet außerdem Fragen zur privaten Bestellung gebührenpflichtiger Laubcontainer.
Telefonnummer: 02362 66-56 03.
E-Mail-Adresse: [email protected].
Rechtsgrundlagen und Karte im Geodatenportal
Weitere Details zur Straßenreinigung regelt die Satzung.
Im Geodatenportal der Stadt sind Regeln für jede Straße hinterlegt.
Die Regeln sind auch als interaktive Karte verfügbar.