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KOD mit Schwerpunktkontrollen in Holsterhausen und auf der Hardt

Kontrollen zu Parkverstößen, illegaler Müllentsorgung und Hundethemen vom 14. bis 20. September 2026

Von Neues aus Dorsten11.09.26, 19:54

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist in der Woche vom 14. bis 20. September 2026 mit zusätzlichen Schwerpunktkontrollen in Holsterhausen und auf der Hardt unterwegs. Im Fokus stehen Parkverstöße im ruhenden Verkehr, illegale Müllentsorgung sowie Verstöße im Zusammenhang mit Hunden.

Der KOD ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. An zwei Tagen der Woche werden darüber hinaus in den beiden genannten Stadtteilen zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Feststellungen für andere Fachbereiche werden an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.

Kontrollen zum Thema Hundekot

Geprüft werden unter anderem folgende Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze:

  • Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
  • Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: 40 bis 90 Euro
  • Liegenlassen von Hundekot:
    • 100 Euro in Grünanlagen
    • 125 Euro auf Gehwegen
    • 300 Euro auf Spielplätzen

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden.

Erreichbarkeit des KOD

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar. Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Wichtig ist zudem der Hinweis, dass die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes keine Notrufnummer ist. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD soll die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall die 110 und/oder die Feuerwehr unter 112 kontaktiert werden.

Für die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fällen, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen, ist nach Angaben der Mitteilung die Polizei zuständig. Das gilt auch dann, wenn andere Behörden, etwa das Ordnungsamt, nicht rechtzeitig tätig werden können. Genannt werden zudem Fälle akuter nächtlicher Lärmbelästigung. Wenn bekannt ist, wer den Lärm verursacht, kann dies im Nachgang auch an [email protected] gemeldet werden.

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