KOD verstärkt Kontrollen in Wulfen und Östrich
Schwerpunkte sind Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund – inklusive Angaben zu Bußgeldern und Erreichbarkeit
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist in der kommenden Woche vom 31. August bis 6. September 2026 verstärkt in Wulfen und Östrich unterwegs. Nach Angaben der Stadt finden dort zusätzliche Schwerpunktkontrollen statt. Im Blick stehen unter anderem Parkverstöße, illegale Müllentsorgung sowie Verstöße mit Hund.
Der KOD ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. An zwei Tagen in der Woche werden die zusätzlichen Schwerpunktkontrollen in den beiden Stadtteilen durchgeführt. Feststellungen für andere Fachbereiche werden an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.
Kontrollen zum Thema Hundekot
Bei Kontrollen rund um Hundekot weist die Stadt auf folgende Regelsätze hin:
- Kotbeutel mitführen: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
- Hunde auf Spielplätze mitnehmen: 40 bis 90 Euro
- Hundekot liegenlassen: 100 Euro in Grünanlagen, 125 Euro auf dem Gehweg, 300 Euro auf dem Spielplatz
Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung höher ausfallen.
Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes
Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar. Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.
Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer.
Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes soll die Polizei Dorsten unter 02362 6012531, im Notfall die 110 und/oder die Feuerwehr 112 kontaktiert werden.
Wenn es um die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten geht, sei die Polizei der richtige Ansprechpartner. Die Polizei sei auch dann für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können, etwa außerhalb der Dienstzeiten oder bei fehlender Erreichbarkeit. Hinweise zu Verursachern von Lärm können nachträglich auch an [email protected] gemeldet werden.
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