Kommunaler Ordnungsdienst mit Schwerpunkt Kontrollen in Deuten und Hervest

Vom 7. bis 13. September 2026 im Einsatz: u. a. Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße bei Hundekot

Von Neues aus Dorsten

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist in der kommenden Woche von 7. bis 13. September 2026 verstärkt in Deuten und Hervest unterwegs. Bei den Schwerpunktstreifen stehen nach Angaben der Stadt unter anderem Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund im Fokus.

Der KOD ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Zusätzlich werden an zwei Tagen in der Woche Schwerpunktkontrollen in den beiden Stadtteilen durchgeführt. Feststellungen, die andere Fachbereiche betreffen, werden an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.

Kontrollen zum Thema Hundekot

Bei Kontrollen rund um das Thema Hundekot weist die Stadt auf folgende Regelsätze hin:

  • Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
  • Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: 40 bis 90 Euro
  • Hundekot liegenlassen: 100 Euro in Grünanlagen, 125 Euro auf dem Gehweg, 300 Euro auf dem Spielplatz

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung höher angesetzt werden.

Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar. Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer.

Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen Bürgerinnen und Bürger die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 anrufen.

Für die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fällen, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Sie ist auch dann für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können, etwa außerhalb der Dienstzeiten oder wenn keine Erreichbarkeit besteht.

Dies kann nach Angaben der Stadt auch bei akuter nächtlicher Lärmbelästigung der Fall sein. Wenn bekannt ist, wer den Lärm verursacht, kann dies auch im Nachgang an [email protected] gemeldet werden. Das Ordnungsamt nimmt sich dann im Nachgang des Sachverhalts an.

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