Schwerpunktkontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes in Altendorf-Ulfkotte und Rhade
Parkverstöße, illegale Müllentsorgung sowie Hundekot im Fokus (21. bis 27. September 2026)
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kündigt für die kommende Woche vom 21. September bis 27. September 2026 zusätzliche Schwerpunktkontrollen in Altendorf-Ulfkotte und Rhade an. Im Mittelpunkt stehen dabei Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund.
Nach Angaben der Stadt ist der KOD grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. An zwei Tagen in der Woche werden ergänzend Schwerpunktkontrollen in den beiden genannten Stadtteilen durchgeführt. Dabei nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter anderem das Thema Hundekot, Verstöße im ruhenden Verkehr wie Falschparken sowie illegale Müllentsorgungen in den Blick. Feststellungen für andere Fachbereiche werden an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.
Regelsätze beim Thema Hundekot
Für Verstöße im Zusammenhang mit Hundekot nennt die Pressemitteilung folgende Regelsätze:
- 25 Euro Bußgeld im Regelfall für die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen
- 40 bis 90 Euro für das Mitnehmen von Hunden auf Spielplätze
- 100 Euro für liegen gelassenen Hundekot auf einer Grünanlage
- 125 Euro für liegen gelassenen Hundekot auf dem Gehweg
- 300 Euro für liegen gelassenen Hundekot auf einem Spielplatz
Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden.
Erreichbarkeit des KOD
Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar. Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.
Wichtig ist laut Mitteilung: Die Rufnummer des KOD ist keine Notrufnummer.
Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD soll die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 kontaktiert werden.
Für die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fällen, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen, ist nach Angaben der Stadt die Polizei der richtige Ansprechpartner. Sie ist demnach auch dann zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können, etwa außerhalb der Dienstzeiten oder wenn keine Erreichbarkeit besteht. Das könne auch bei akuter nächtlicher Lärmbelästigung der Fall sein.
Wenn bekannt ist, wer den Lärm verursacht hat, kann dies im Nachgang auch an [email protected] gemeldet werden. Das Ordnungsamt nimmt sich dann dem Sachverhalt an.
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