Ennepe-Ruhr-Kreis: Fehler bei der weiteren Bearbeitung im Jobcenter-Fall
Prüfung durch die Kreisverwaltung offenbarte Unzureichendes bei der Überprüfung einer befristeten Zurückstellung – Jobcenter EN nahm die Integrationsarbeit wieder auf.
Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat als Träger des Jobcenters EN die Entscheidungen und deren Dokumentation in einem öffentlich stark diskutierten Fall umfassend geprüft. Nach Angaben der Verwaltung wurden dabei Fehler festgestellt. Zugleich zeichne die Aktenlage ein differenzierteres Bild, als bisher bekannt und berichtet.
Aktenlage über mehrere Jahre
Für den Betreuungszeitraum von 2015 bis 2023 dokumentiert die Akte nach Angaben der Kreisverwaltung intensive Bemühungen des Jobcenters EN, den Leistungsberechtigten mit Beratung und arbeitsmarktlichen Instrumenten in Arbeit zu integrieren. Im August 2023 sei dann eine befristete Zurückstellung erfolgt. Diese sei nicht ausschließlich mit Hinweisen auf eine mögliche Gewaltbereitschaft begründet worden, sondern vor allem mit der damaligen schwierigen Lebenssituation des Betroffenen.
Zum damaligen Zeitpunkt lebte der Betroffene in einer Obdachlosenunterkunft. Die damit verbundenen Umstände hätten beim Jobcenter EN Zweifel ausgelöst, ob er regelmäßig und konzentriert an Angeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt teilnehmen könne. Hinweise auf eine mögliche Gewaltbereitschaft seien zeitlich parallel eingegangen und ebenfalls dokumentiert worden. Als rechtliche Grundlage für die Zurückstellung finde sich in der Akte ein Hinweis auf § 10 Absatz 1 Nummer 5 Sozialgesetzbuch II.
Nach Darstellung der Kreisverwaltung regelt dieser Paragraf, welche Arbeiten und Eingliederungsmaßnahmen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten grundsätzlich zumutbar sind und unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Unzumutbarkeit vorliegen kann. Absatz 1 Nummer 5 enthalte einen sogenannten Auffangtatbestand. Danach könne eine Arbeit unzumutbar sein, wenn ihrer Ausübung ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. Eine pauschale Befreiung von der Betreuung erlaube die Vorschrift nicht; vielmehr sei eine sorgfältige Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich.
Fehler bei der weiteren Bearbeitung
Als fehlerhaft bewertet die Kreisverwaltung, dass die befristet angelegte Entscheidung nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums nicht ausreichend überprüft und korrigiert worden sei. Dadurch sei sie faktisch über rund drei Jahre wirksam geblieben, und weitere Integrationsbemühungen seien unterblieben.
Als wesentlichen organisatorischen Hintergrund für diese lange Dauer nennt die Kreisverwaltung eine außergewöhnliche Belastungslage in der Arbeitsvermittlung. Im Juni 2022 hätten die Jobcenter die Betreuung der leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine übernommen. Durch die Aufnahme zahlreicher weiterer Leistungsberechtigter sei der Aufwand insbesondere für Erstberatung und Integration erheblich gestiegen. Dabei hätten berufliche Voraussetzungen und Sprachkenntnisse festgestellt, Sprach- und Integrationskurse vermittelt und anschließend Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme geprüft werden müssen.
Hinzu gekommen seien Vermittlungsoffensiven von Bund und Land, die verstärkt Leistungsberechtigte in den Fokus gerückt hätten, die vergleichsweise kurzfristig in Arbeit vermittelt werden konnten. Zu dieser Gruppe habe der bundesweit thematisierte Leistungsberechtigte nicht gezählt.
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung hätten diese Rahmenbedingungen dazu beigetragen, dass der Fall über längere Zeit nicht die erforderliche Aufmerksamkeit erhalten habe. Sie rechtfertigten die Versäumnisse jedoch nicht. Die ursprüngliche Entscheidung hätte regelmäßig überprüft werden müssen.
Folgen für das weitere Verfahren
Als unmittelbare Konsequenz aus der Aktenprüfung hat das Jobcenter EN die Integrationsarbeit mit dem Betroffenen wieder aufgenommen. Das weitere Vorgehen soll unter Berücksichtigung des weiteren Verlaufs und der gesetzlichen Vorgaben festgelegt werden. Parallel prüft die Kreisverwaltung, wie Wiedervorlagen, Kontrollen und die Dokumentation vergleichbarer Entscheidungen künftig verbindlicher abgesichert werden können.
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