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Förderanträge bis 1. November im Kreis Recklinghausen: „2.000 x 1.000 Euro“ für das Ehrenamt

Projekte müssen zum Schwerpunktthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ passen; maximal 69 Engagierte können profitieren

Von Presse-Service.devor 4 Tagen

Im Kreis Recklinghausen können weiterhin Mittel aus dem Landesprogramm NRW „2.000 x 1.000 Euro für das Ehrenamt“ beantragt werden. Noch bis zum 1. November können Engagierte Förderanträge für Projekte und Vorhaben einreichen, die das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt im Kreis unterstützen und stärken. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben zum diesjährigen Schwerpunktthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ passen.

In diesem Jahr können im Kreis nach Angaben des Landrats maximal 69 von der Förderung profitieren. Für die Vergabe gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden.

Förderung für digitale Unterstützung im Ehrenamt

Mit den Mitteln können Projekte unter anderem dazu beitragen, die Digitalisierung voranzubringen und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu stärken. Landrat Bodo Klimpel verweist darauf, dass digitale Werkzeuge oder KI im Ehrenamt eine spürbare Erleichterung und Zeitersparnis bringen können, etwa bei Sitzungsprotokollen oder der Spendenakquise.

Was gefördert wird

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und durch bürgerschaftliches Engagement geprägt sind. Im Mittelpunkt soll die Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort stehen. Die Projekte oder Vorhaben müssen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Wichtige Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind nur Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen und für deren erfolgreiche Durchführung notwendig sind. Die Engagierten müssen in die Maßnahmen selbst eingebunden sein. Die alleinige Anschaffung von Sachmitteln oder Dienstleistungen reicht für ein Projektkonzept nicht aus und ist daher nicht förderfähig.

Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Auch Verträge für das Projekt dürfen erst nach der Bewilligung geschlossen werden.

So läuft die Antragstellung

Die Anträge für das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Ehrenamt“ sind über das Förderportal www.förderung.nrw zu stellen. Weitere Informationen zum Programm gibt es unter www.engagiert-in-nrw.de.

Für Fragen zum Programm oder zur Antragstellung steht beim Kreis Recklinghausen Przemyslaw Podeszwa unter der Telefonnummer 02361/53 2498 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen sind per E-Mail an [email protected] möglich.

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