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Förderanträge bis 1. November im Kreis Recklinghausen: „2.000 x 1.000 Euro“ für das Ehrenamt

Im Kreis Recklinghausen können weiterhin Mittel aus dem Landesprogramm beantragt werden.

Das Programm heißt „2.000 x 1.000 Euro für das Ehrenamt“.

Engagierte können Förderanträge noch bis zum 1. November einreichen.

Die Anträge müssen Projekte im Kreis Recklinghausen unterstützen.

Die Projekte sollen das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt stärken.

Die Projekte müssen zum diesjährigen Schwerpunktthema passen.

Das Schwerpunktthema lautet „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“

Der Landrat Bodo Klimpel nennt die Zahl 69 als Obergrenze.

Nach Angaben des Landrats können maximal 69 Projekte profitieren.

Für die Vergabe gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, werden keine Anträge mehr bewilligt.

Der Fördertopf gilt dann als ausgeschöpft, auch wenn noch Anträge vorliegen.

Förderung für digitale Unterstützung im Ehrenamt

Mit den Mitteln sollen Projekte die Digitalisierung voranbringen.

Die Mittel sollen den Umgang mit Künstlicher Intelligenz stärken.

Landrat Bodo Klimpel nennt digitale Werkzeuge als Beispiel.

Er nennt auch Künstliche Intelligenz als mögliche Hilfe im Ehrenamt.

Digitale Werkzeuge sollen Erleichterung bringen.

Digitale Werkzeuge sollen auch Zeit sparen.

Landrat Bodo Klimpel nennt Sitzungsprotokolle als Beispiel.

Er nennt außerdem die Spendenakquise als Beispiel.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen zum jährlichen Schwerpunktthema.

Die Maßnahmen müssen durch bürgerschaftliches Engagement geprägt sein.

Im Mittelpunkt steht die Stärkung vor Ort.

Im Mittelpunkt steht auch die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements.

Die Projekte oder Vorhaben müssen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Wichtige Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind Ausgaben nur im unmittelbaren Zusammenhang zur Maßnahme.

Die Ausgaben müssen für die erfolgreiche Durchführung notwendig sein.

Die Engagierten müssen in die Maßnahmen selbst eingebunden sein.

Die alleinige Anschaffung von Sachmitteln ist nicht förderfähig.

Auch die alleinige Anschaffung von Dienstleistungen ist nicht förderfähig.

Diese Ausgaben reichen für ein Projektkonzept nicht aus.

Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Ausgaben vor der Bewilligung sind nicht förderfähig.

Rechtlich begründete Ausgaben vor der Bewilligung sind ebenfalls nicht förderfähig.

Verträge für das Projekt dürfen erst nach der Bewilligung geschlossen werden.

So läuft die Antragstellung

Die Anträge müssen über ein Förderportal gestellt werden.

Das Förderportal heißt www.förderung.nrw.

Weitere Informationen gibt es auf www.engagiert-in-nrw.de.

Kontakt beim Kreis Recklinghausen

Beim Kreis Recklinghausen gibt es eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner.

Die Person heißt Przemyslaw Podeszwa.

Die Telefonnummer lautet 02361/53 2498.

Schriftliche Anfragen sind per E-Mail möglich.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].