Herbstlaub auf Ahauser Gehwegen muss entfernt werden

Die Stadt Ahaus erinnert an die Laubpflicht auf Gehwegen und Straßen in Wohngebieten. Laubboxen sind ausschließlich für Laub von städtischen Bäumen bestimmt.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit

Nasses Herbstlaub auf Gehwegen kann für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende rutschig und gefährlich werden. Die Stadt Ahaus weist darauf hin, dass Gehwege und Straßen in Wohngebieten von den Bürgerinnen und Bürgern von Laub freigehalten werden müssen – unabhängig davon, ob es von eigenen, städtischen oder benachbarten Bäumen stammt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können die Aufgabe an Mieterinnen, Mieter oder andere Personen übertragen.

Stark genutzte Straßen werden von der öffentlichen Straßenreinigung gereinigt. Für das Laub auf den übrigen Straßen und Gehwegen sind die Anlieger zuständig.

Laub im Garten verwerten oder abgeben

Wer Laub aus Garten und Wegen entsorgt, kann es nach und nach in die Biotonne geben, sofern eine Zwischenlagerung im Garten möglich ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Kompostierung: Das Laub wird aufgehäuft und mit einer dickeren Erdschicht abgedeckt.

Auch eine dünne Laubschicht im Garten oder unter Büschen und Sträuchern kann liegen bleiben. Sie bietet einheimischen Tieren über den Winter Unterschlupf und verrottet laut Stadt bis zum Frühling. Laub und Grünabfälle können außerdem während der Öffnungszeiten beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Laubboxen nur für Laub von städtischen Bäumen

Für städtisches Laub stehen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen Gitter-Laubboxen bereit. Diese dürfen ausschließlich mit Laub von städtischen Bäumen befüllt werden. Grünabfälle und Gehölz können die beim Leeren eingesetzten Laubsauger beschädigen und hohe Reparaturkosten verursachen.

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Konrad Mayer

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