Kommunalaufsicht hält Herdecker Grundstücksankauf für vertretbar

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hält Herdeckes Grundstückskauf für ein Gewerbegebiet rechtlich noch für vertretbar. Kommunalaufsichtliche Maßnahmen sind nicht angezeigt.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hält den Ankauf eines Grundstücks durch die Stadt Herdecke zur Erweiterung eines Gewerbegebiets rechtlich noch für vertretbar. Kommunalaufsichtliche Maßnahmen seien deshalb nicht angezeigt, teilte der Kreis am 15. Oktober mit.

Die Kommunalaufsicht prüfte, ob die Ratsmitglieder vor dem Kaufbeschluss ausreichend informiert waren und ob die Stadt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hatte. Nach Einschätzung des Kreises kannten die Ratsmitglieder sowohl die geltenden Bodenrichtwerte als auch die Preisvorstellungen des Verkäufers. Zudem habe die Verwaltung auf die städtebaulichen und wirtschaftlichen Ziele des Erwerbs hingewiesen.

Den Kaufpreis bewertet die Kommunalaufsicht angesichts des damaligen Entwicklungsstands der Fläche als auffällig. Kommunen hätten bei solchen Entscheidungen jedoch einen weitgehenden Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum. Ein Einschreiten komme grundsätzlich erst infrage, wenn dieser Spielraum nicht mehr vertretbar überschritten werde.

Für die Beurteilung berücksichtigte der Kreis unter anderem, dass alternative Gewerbeflächen fehlten und die Stadt Unternehmen am Standort halten sowie neue Ansiedlungen ermöglichen wollte. Herdecke hat die Fläche inzwischen weiterentwickelt und vermarktet sie zu einem Quadratmeterpreis oberhalb des Kaufpreises. Ein Kaufinteressent hat nach Angaben des Kreises die Absicht erklärt, einen Großteil des Grundstücks zu erwerben.

Ob der Stadt durch den Ankauf insgesamt überhaupt ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, lasse sich angesichts der zu berücksichtigenden Aspekte nicht abschließend feststellen, so die Kommunalaufsicht.

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