Laubentsorgung in Herten: Zuständigkeiten, Laubsäcke und Laubcontainer
Der Zentrale Betriebshof informiert zur Reinigung von Geh- und Radwegen sowie zu Abgabe, Lagerung und Nutzung von Laubsäcken und -containern.
Der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) informiert über die richtige Entsorgung von Laub im Stadtgebiet und beantwortet häufige Fragen von Hertenerinnen und Hertenern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zuständigkeiten für die Reinigung von Geh- und Radwegen, die Abgabe von Laub am Wertstoffhof sowie die Ausgabe und Nutzung von Laubsäcken und Laubcontainern.
Zuständigkeit für Geh- und Radwege
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für die Reinigung von Geh- und Radwegen zuständig. Diese Aufgabe können sie auch an ihre Mieterinnen und Mieter übertragen. Besonders nasses Laub auf Geh- und Radwegen stellt nach Angaben des ZBH ein erhebliches Unfallrisiko dar, weshalb die Flächen möglichst schnell von Laub befreit werden sollten.
Wichtig ist zudem, dass Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden dürfen. Dort können sie Gullys verstopfen und Kehrmaschinen beschädigen. Das Laub gehört stattdessen in die eigene Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen.
Abgabe am Wertstoffhof
Wer für das Laub keinen ausreichenden Platz in Biotonne oder Komposthaufen hat, kann bis zu einem Kubikmeter Laub kostenfrei am Wertstoffhof des ZBH abgeben.
Wertstoffhof des ZBH
Zum Bauhof 5
45701 Herten
Laubsäcke ab 1. Oktober erhältlich
Ab Donnerstag, 1. Oktober, können sich Hertenerinnen und Hertener für die Blätterentsorgung außerdem kostenfrei Laubsäcke abholen. Die Säcke liegen an der Zentrale des ZBH sowie an der Information des Rathauses bereit.
Zentrale des ZBH
Zum Bauhof 5
45701 Herten
Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Ab diesem Zeitpunkt führen die Mitarbeitenden des ZBH die Laubsäcke auch auf den Abfallsammelfahrzeugen und Kehrmaschinen mit und geben sie auf Wunsch aus. In die vom ZBH ausgegebenen Laubsäcke dürfen ausschließlich Blätter der städtischen Bäume gefüllt werden.
Die gefüllten Laubsäcke werden voraussichtlich Anfang Dezember vom ZBH eingesammelt. Der genaue Termin soll rechtzeitig online auf www.herten.de bekannt gegeben werden. Bis zur Abholung müssen die Säcke auf dem eigenen Grundstück gelagert werden, weil von verwehten Laubsäcken auf Fahrbahnen und Gehwegen eine Unfallgefahr ausgeht. Das Ablegen von Laubsäcken auf Fahrbahnen und Gehwegen gilt als „wilde Abfallablagerung“ und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer nicht bis zur Laubabholung durch den ZBH warten möchte, kann die Laubsäcke auch selbst zum Wertstoffhof bringen und dort abgeben.
Laubcontainer im Stadtgebiet
Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bieten die rund 240 Laubcontainer, die ab sofort von den Mitarbeitenden des ZBH im gesamten Stadtgebiet aufgestellt werden. In die Container gehört städtisches Laub. Verunreinigtes Laub oder andere Grünabfälle dürfen nicht hineingeworfen werden.
Bei mehrfach fehlerhafter Befüllung behält sich der ZBH vor, den Container ersatzlos vom Standort abzuziehen. Standort und Größe der Behälter richten sich nach Anzahl und Art der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen.
Hinweis des ZBH
Thomas Ortwein, zuständig für die Straßenreinigung und den Winterdienst am ZBH, weist darauf hin, dass der Entsorgungsservice mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Die Mitarbeitenden leeren die Behälter neben ihrem eigentlichen Tagesgeschäft. Der ZBH bittet deshalb um Verständnis, wenn die Leerungen nicht überall gleichzeitig im Stadtgebiet stattfinden und es an einzelnen Stellen zu Wartezeiten kommen kann.
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