Mönchengladbach untersagt das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel

Stadt setzt Lebensmittelrecht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz um – Verstoß kann rechtliche und ordnungsrechtliche Folgen haben

Die Stadt Mönchengladbach untersagt ab Montag, 31. August, das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel, der sogenannten „Nicotine Pouches“, im gesamten Stadtgebiet. Das Verbot gilt für alle Unternehmen in Mönchengladbach und erfasst sowohl den stationären Handel als auch den Versand- und Onlinehandel.

Mit der Allgemeinverfügung setzt die Stadt nach eigenen Angaben geltendes Lebensmittelrecht um und will den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung ist der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt. Verstöße gegen das Verbot können lebensmittelrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Tabakfreie Nikotinbeutel bestehen aus kleinen Zellstoffbeuteln mit Nikotin sowie weiteren Inhalts- und Aromastoffen. Sie werden zwischen Oberlippe und Zahnfleisch platziert, das Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Obwohl die Beutel keinen Tabak enthalten, können sie erhebliche Mengen Nikotin freisetzen.

Nach der derzeitigen lebensmittelrechtlichen Bewertung gelten tabakfreie Nikotinbeutel als neuartige Lebensmittel. Für ihr Inverkehrbringen ist eine Zulassung auf europäischer Ebene erforderlich. Eine solche Zulassung liegt derzeit nicht vor.

Die Stadt verweist darauf, dass Nikotin ein stark wirksamer Stoff mit hohem Suchtpotenzial ist. Besonders für Kinder, Jugendliche und Nichtrauchende seien durch den Konsum der meist aromatisierten Nikotinbeutel erhebliche Gefährdungen verbunden. Bei einigen der derzeit am Markt erhältlichen Produkte könnten bereits einzelne Beutel gesundheitlich bedenkliche Nikotinmengen enthalten. Als mögliche Folgen nennt die Stadt unter anderem Herz-Kreislauf-Beschwerden, Übelkeit oder Vergiftungserscheinungen.

Mit der Allgemeinverfügung setzt die Stadt zugleich die entsprechenden Vorgaben des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) sowie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) um.

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