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Mönchengladbach untersagt das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel

Die Stadt Mönchengladbach untersagt ab Montag, 31. August, das Inverkehrbringen.

Es betrifft tabakfreie Nikotinbeutel.

Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen in Mönchengladbach.

Das Verbot umfasst den stationären Handel.

Das Verbot umfasst auch den Versandhandel und den Onlinehandel.

Warum die Stadt das Verbot ausspricht

Die Stadt setzt nach eigenen Angaben geltendes Lebensmittelrecht um.

Die Stadt will den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken.

Die Stadt nennt Nikotin als stark wirksamen Stoff.

Nikotin hat nach Angaben der Stadt ein hohes Suchtpotenzial.

Die Stadt nennt Kinder und Jugendliche als besonders gefährdet.

Die Stadt nennt auch Nichtrauchende als besonders gefährdet.

Die Stadt begründet die Gefährdung mit dem Konsum.

Es geht um die meist aromatisierten Nikotinbeutel.

Welche Produkte das Verbot betreffen

Die Stadt nennt tabakfreie Nikotinbeutel als sogenannte „Nicotine Pouches“.

Tabakfreie Nikotinbeutel bestehen aus kleinen Zellstoffbeuteln.

Die Beutel enthalten Nikotin.

Die Beutel enthalten außerdem weitere Inhalts- und Aromastoffe.

Die Beutel platziert die Person zwischen Oberlippe und Zahnfleisch.

Das Nikotin nimmt der Körper über die Mundschleimhaut auf.

Die Beutel enthalten nach Angaben der Stadt keinen Tabak.

Trotzdem können die Beutel nach Angaben der Stadt erhebliche Mengen Nikotin freisetzen.

Rechtslage nach Angaben der Stadt

Die Stadt bewertet tabakfreie Nikotinbeutel derzeit als neuartige Lebensmittel.

Für das Inverkehrbringen braucht es nach dieser Bewertung eine Zulassung.

Die Zulassung soll auf europäischer Ebene erfolgen.

Eine solche Zulassung liegt nach Angaben der Stadt derzeit nicht vor.

Was die Stadt zu möglichen Folgen schreibt

Die Stadt verweist auf mögliche gesundheitliche Risiken durch Nikotin.

Die Stadt nennt als mögliche Folge Herz-Kreislauf-Beschwerden.

Die Stadt nennt auch Übelkeit als mögliche Folge.

Die Stadt nennt außerdem Vergiftungserscheinungen als mögliche Folge.

Die Stadt nennt zudem bedenkliche Nikotinmengen bei einzelnen Produkten.

Die Stadt sagt, dass einige Produkte bereits einzelne Beutel enthalten könnten.

Allgemeinverfügung und Zuständigkeit

Die Stadt trifft die Regelung über eine Allgemeinverfügung.

Die Stadt verweist zugleich auf Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Stadt nennt das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Quelle.

Das Landesamt heißt Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung.

Die Stadt nennt außerdem das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz steuert nach Angaben der Stadt.

Es steuert die Vorgaben.

Die Stadt nennt den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit als zuständig.

Der Fachbereich soll die Einhaltung des Verbots überwachen.

Mögliche Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen das Verbot können lebensmittelrechtliche Konsequenzen haben.

Verstöße gegen das Verbot können auch ordnungsrechtliche Konsequenzen haben.