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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren Flughafen Düsseldorf startet erneut
Am 2. September startet für den Flughafen Düsseldorf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Stadtverwaltung Mönchengladbach weist darauf hin.
Die Beteiligung betrifft das laufende Planfeststellungsverfahren.
Grund für die erneute Beteiligung
Der Flughafen stellte Ende 2025 einen Änderungsantrag.
Dieser Änderungsantrag hat die erneute Beteiligung ausgelöst.
Geplante Änderungen am Flughafen
Der Flughafen will seinen Flugbetrieb und Teile der Flughafenanlage verändern.
Das steht nach den vorliegenden Unterlagen.
Der Flughafen plant mehr Flugbewegungen in besonders nachfragestarken Tagesstunden.
Der Flughafen plant eine flexiblere Nutzung der beiden Start- und Landebahnen.
Der Flughafen nennt acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen.
Der Flughafen will auch Flugbetriebsflächen ändern.
Nachtflugregeln und Obergrenze
Der Flughafen strebt nicht mehr die Aufhebung der Obergrenze an.
Die Obergrenze liegt bei 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten.
Das geht aus den Unterlagen hervor.
Die bestehenden Nachtflugregelungen sollen unverändert bleiben.
Auswirkungen auf Mönchengladbach
Das Mönchengladbacher Stadtgebiet liegt nicht im kartierten Lärmwirkungsbereich.
Das Stadtgebiet liegt auch nicht im gesetzlichen Lärmschutzbereich des Flughafens.
Trotzdem kann sich Fluglärm auch in Mönchengladbach bemerkbar machen.
Die Stadt nennt dafür den Grund einzelner Überflüge.
Einzelne Überflüge können deutlich lauter sein.
Dann können Bewohner den Lärm entsprechend wahrnehmen.
Die Stadt nennt als besonders betroffen die östlichen Stadtteile.
Das gilt nach Angaben der Stadt bei Ostwindlagen.
Dann fliegen Flugzeuge aus Richtung Mönchengladbach zum Flughafen Düsseldorf.
Die östlichen Stadtteile liegen in der Verlängerung der Start- und Landebahnen.
Das besonders ruhige Gebiet Hoppbruch liegt im Einflussbereich der Anfluggrundlinie.
Bereits abgegebene Stellungnahmen gelten weiter
Die Stadt Mönchengladbach hatte sich 2016 geäußert.
Damals sprach sich die Stadt gegen eine beantragte Kapazitätserweiterung aus.
Damals forderte die Stadt eine weitere Entlastung im Nachtzeitraum.
Diese Stellungnahme bleibt gültig.
Die Stellungnahme bleibt Teil des Verfahrens.
Nach fachlicher Einschätzung ergeben sich durch den geänderten Antrag keine zusätzlichen Berührungspunkte.
Für die Stadt ist deshalb keine erneute städtische Stellungnahme vorgesehen.
Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben ebenfalls gültig.
Diese Einwendungen müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Fristen und Beteiligungsmöglichkeiten
Die geänderten Unterlagen liegen vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober vor.
Die Einsicht erfolgt im Beteiligungsportal der Bezirksregierung Düsseldorf.
Das Portal heißt Beteiligung.NRW.
Der Zugang lautet: https://beteiligung.nrw.de/k/1025382 .
- 2. September bis 1. Oktober: Einsicht in den geänderten Unterlagen im Beteiligungsportal.
- bis einschließlich 15. Oktober: Online-Einwendungen nach vorheriger Anmeldung.
Einwendungen können nach vorheriger Anmeldung online eingereicht werden.
Das gilt bis einschließlich 15. Oktober.
Alternativ können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen.
Weitere Hinweise gibt die Bezirksregierung Düsseldorf auf ihren Internetseiten.
Entscheidung nach dem Verfahren
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet das NRW-Verkehrsministerium.
Das Ministerium entscheidet über die Einwendungen.