Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren Flughafen Düsseldorf startet erneut
Änderungsantrag im Planfeststellungsverfahren: Online-Einsicht der Unterlagen vom 2. September bis 1. Oktober, Einwendungen bis 15. Oktober möglich
Am 2. September beginnt für das laufende Planfeststellungsverfahren zum Flughafen Düsseldorf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Darauf weist die Stadtverwaltung Mönchengladbach hin. Hintergrund ist ein Änderungsantrag des Flughafens, der Ende 2025 eingereicht wurde.
Geplante Änderungen am Flughafen
Nach den vorliegenden Unterlagen will der Flughafen seinen Flugbetrieb und Teile der Flughafenanlage verändern. Vorgesehen sind unter anderem mehr Flugbewegungen in besonders nachfragestarken Tagesstunden, eine flexiblere Nutzung der beiden Start- und Landebahnen sowie acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen. Hinzu kommen Änderungen an den Flugbetriebsflächen.
Anders als zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 strebt der Flughafen den Unterlagen zufolge nicht mehr an, den geltenden Höchstwert von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten aufzuheben. Auch die bestehenden Nachtflugregelungen sollen unverändert bleiben.
Auswirkungen auf Mönchengladbach
Das Mönchengladbacher Stadtgebiet liegt nicht im kartierten Lärmwirkungsbereich und nicht im gesetzlichen Lärmschutzbereich des Flughafens Düsseldorf. Dennoch kann sich der Fluglärm auch in Mönchengladbach bemerkbar machen. Einzelne Überflüge können deutlich lauter und entsprechend wahrnehmbar sein.
Betroffen sind nach Angaben der Stadt insbesondere die östlichen Stadtteile bei Ostwindlagen, wenn die Flugzeuge aus Richtung Mönchengladbach auf den Flughafen Düsseldorf zufliegen. Die östlichen Stadtteile liegen in der direkten Verlängerung der beiden Start- und Landebahnen. Auch das im städtischen Lärmaktionsplan festgelegte besonders ruhige Gebiet Hoppbruch befindet sich im Einflussbereich der Anfluggrundlinie.
Bereits abgegebene Stellungnahmen bleiben gültig
Die Stadt Mönchengladbach hatte sich bereits 2016 im Planfeststellungsverfahren gegen die damals beantragte Kapazitätserweiterung und für eine weitere Entlastung des Nachtzeitraums ausgesprochen. Diese Stellungnahme bleibt gültig und ist weiterhin Bestandteil des Verfahrens.
Nach derzeitiger fachlicher Einschätzung ergeben sich aus dem geänderten Antrag keine zusätzlichen oder stärkeren Berührungspunkte für die Stadt. Deshalb ist keine erneute städtische Stellungnahme vorgesehen. Auch die in den bisherigen Anhörungsverfahren zulässig eingereichten Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Fristen und Beteiligungsmöglichkeiten
Die geänderten Unterlagen können vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober im Beteiligungsportal der Bezirksregierung Düsseldorf auf Beteiligung.NRW online eingesehen werden. Der Zugang lautet: https://beteiligung.nrw.de/k/1025382.
Einwendungen können dort nach vorheriger Anmeldung bis einschließlich 15. Oktober online eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche Einwendung bei der Bezirksregierung Düsseldorf möglich. Weitere Hinweise zu den Beteiligungswegen und den formalen Anforderungen finden sich auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet das NRW-Verkehrsministerium über die Einwendungen.
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