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Schulpflicht ab 1. August 2027: Anmeldung für acht Grundschulen

Die Stadt Hemer informiert Eltern über die Einschulung 2027.
Kinder werden am 1. August 2027 schulpflichtig.
Voraussetzung ist ein sechstes Lebensjahr bis zum 30. September 2027.
Die Anmeldung betrifft den Besuch einer der acht Grundschulen in Hemer.
Die Wahl der Grundschule steht grundsätzlich den Eltern frei.
Jedes Kind hat dabei einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme.
Der Anspruch gilt für die nächstgelegene Grundschule am Wohnort.
Der Anspruch gilt nur im Rahmen der Aufnahmekapazität.
Die Aufnahmekapazität legt der Schulträger fest.
Die Stadt Hemer will Eltern in den nächsten Tagen informieren.
Die Stadt sagt, dass Eltern eine Anmeldekarte erhalten.
Eltern müssen die Anmeldekarte bis spätestens Freitag, 9. Oktober 2026, einreichen.
Die Einreichung erfolgt bei der Grundschule der Wahl.
Eltern können die Karte per Post senden.
Eltern können die Karte in den Hausbriefkasten der Schule einwerfen.
Eltern können die Karte persönlich im Sekretariat abgeben.
Die jeweilige Grundschule wird sich direkt mit den Eltern in Verbindung setzen.
Das betrifft das weitere Verfahren.
Die Stadt nennt als Beispiel die persönliche Vorstellung des Kindes in der Schule.
Die Stadt weist auf Kosten für Schülerfahrten hin.
Schülerfahrkosten übernimmt die Stadt nur für die nächstgelegene Grundschule.
Wenn Kinder eine andere Grundschule besuchen sollen, entstehen Mehrkosten.
Diese Mehrkosten müssen Eltern in der Regel selbst tragen.