Schulpflicht ab 1. August 2027: Anmeldung für acht Grundschulen

Die Stadt Hemer informiert Eltern darüber, dass Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2027 schulpflichtig werden und für den Besuch einer der acht Hemeraner Grundschulen angemeldet werden müssen.
Die Wahl der Grundschule steht den Eltern grundsätzlich frei. Gleichzeitig hat jedes Kind im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule an seinem Wohnort.
Die Erziehungsberechtigten sollen in den nächsten Tagen Informationen zur Anmeldung sowie eine Anmeldekarte erhalten. Diese Anmeldekarte muss spätestens bis Freitag, 9. Oktober 2026, bei der Grundschule der Wahl eingereicht werden. Das ist per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Schule oder persönlich im Sekretariat möglich.
Zum weiteren Verfahren, etwa zur persönlichen Vorstellung des Kindes in der Schule, werde sich die jeweilige Schule direkt mit den Eltern in Verbindung setzen, heißt es aus der Stadtverwaltung.
Die Stadt Hemer weist zudem darauf hin, dass Schülerfahrkosten nur für die nächstgelegene Grundschule übernommen werden können. Wenn Kinder an einer anderen Grundschule angemeldet werden, müssen die darüber hinausgehenden Kosten in der Regel von den Eltern getragen werden.