Einfache Sprache
Soest fördert das Entfernen von Schmierereien in der Altstadt
Die Stadt Soest unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer in der Altstadt.
Die Unterstützung hilft beim Entfernen von Schmierereien an privaten Fassaden.
Die Stadt nennt auch Schmierereien an privaten Mauern.
Die Stadt hat dafür ein Förderprogramm eingerichtet.
Das Förderprogramm liegt laut Stadt im städtischen Haushalt.
Der Haushalt sieht jährlich 5.000 Euro dafür vor.
Das Förderprogramm besteht seit 2020.
Andreas Fuhrmann von der Unteren Denkmalbehörde bearbeitet die Anträge.
Andreas Fuhrmann nennt, der Fördertopf werde bislang nur wenig genutzt.
Fuhrmann sagt, die direkte Ansprache habe bisher wenig geändert.
Die Stadt hofft, dass Eigentümerinnen und Eigentümer das Angebot stärker nutzen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig
Die Stadt fördert technische Reinigungsmaßnahmen durch eingetragene Fachfirmen.
Die Stadt fördert vorbeugende Maßnahmen durch Fachfirmen.
Ein Beispiel ist das Anbringen einer Anti-Graffiti-Schutzbeschichtung.
Bei Reinigungsmaßnahmen in Eigenleistung übernimmt die Stadt die Materialkosten.
Die Stadt fördert auch vorbeugende Maßnahmen in Eigenleistung.
Ein Beispiel sind Begrünungen von Fassaden.
Die Stadt nennt auch andere gestalterische Schutzmaßnahmen.
Außerdem nennt die Stadt das Überstreichen als förderfähige Maßnahme.
So hoch kann der Zuschuss sein
Pro Fall können Eigentümerinnen und Eigentümer maximal 750 Euro beantragen.
Der Zuschuss kann laut Stadt bis zu 50 Prozent der Kosten betragen.
Wichtige Regeln für den Antrag
Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Förderbescheids starten.
Der Förderbescheid muss von der Stadt vorliegen.
Eine rückwirkende Bezuschussung schließt die Stadt aus.
Die Stadt schließt Zuschüsse aus, wenn Arbeiten vorher begonnen wurden.
Die Stadt nennt auch eine Ausschlussregel bei bereits durchgeführten Arbeiten.
Die Maßnahmen müssen denkmalgerecht und satzungskonform ausgeführt werden.
Vor dem Start brauchen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Abstimmung mit Andreas Fuhrmann.
Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, entscheidet der Zeitpunkt des Antrags.
Kontakt für weitere Informationen
Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Informationen bei Andreas Fuhrmann.
Der Kontakt erfolgt telefonisch unter 02921/103-3404.
Der Kontakt erfolgt per E-Mail an [email protected].