Kreis Mettmann verlängert Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026
Im Kreis Mettmann bleibt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vorerst weiter verboten. Die Untere Wasserbehörde hat die bestehende Allgemeinverfügung verlängert; sie wurde am Donnerstag, 1. Oktober 2026, im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 2. Oktober in Kraft. Die Regelung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.
Betroffen ist die Wasserentnahme aus natürlichen Seen, Teichen und Bächen im Kreisgebiet im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. „Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen“, erklärt Stefan Senftleben, Leiter des Amtes für technischen Umweltschutz des Kreises Mettmann.
Anhaltendes Niedrigwasser als Grund
Nach Angaben des Kreises hat sich die Lage in den Gewässern noch nicht ausreichend entspannt. Ausgewertet wurden aktuelle und frühere Wasserstände an 27 Pegeln im Kreisgebiet. Demnach weisen nur wenige Bäche derzeit eine gute Wasserführung im Bereich des Mittelwasserstands auf. Die meisten Pegel nähern sich dem mittleren Niedrigwasserstand oder haben ihn bereits unterschritten.
„Nach einer kurzen Erholung Anfang September sind die Wasserstände in den meisten Gewässern wieder deutlich zurückgegangen“, erklärt Stefan Senftleben weiter. „Die Gewässer brauchen jetzt jede verfügbare Wassermenge. Zusätzliche Entnahmen würden die ohnehin angespannte Situation weiter verschärfen und die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen in unseren Bächen beeinträchtigen.“
Auch der Niederschlag vom Donnerstag reicht laut Kreis nicht aus, um die Situation spürbar zu verbessern. Dafür seien längere Regenperioden nötig. Die niedrigen Wasserstände wirkten sich nicht nur auf die verfügbare Wassermenge aus, sondern auch auf Wasserqualität und Lebensräume in den Fließgewässern. Besonders Wasserentnahmen mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen könnten die Lage weiter verschärfen.
Bußgeld bei Verstößen möglich
Der Kreis begründet die Verlängerung mit der Gefahr einer weiteren Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer sowie möglicher dauerhafter Schäden für die Gewässerökosysteme. Die Einschränkung solle den Wasserhaushalt und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer schützen.
Wer gegen die Verfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Unberührt bleiben wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme. Sie dürfen weiterhin genutzt werden, allerdings nur im jeweils erlaubten Umfang und unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen und Auflagen.
Der Kreis will die Pegelstände und die Wetterentwicklung fortlaufend beobachten. „Sollte sich die Niedrigwassersituation vorher nachhaltig entspannen, kann die Regelung entsprechend geändert oder aufgehoben werden. Bei anhaltender Trockenheit ist auch eine Verlängerung möglich“, erklärt Stefan Senftleben. Mit dem Ende der Vegetationsperiode und den üblicherweise höheren Niederschlägen ab November wird laut Kreis grundsätzlich mit einer Entspannung gerechnet.