Einfache Sprache

Kreis Mettmann verlängert Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

Wasserentnahme im Kreis Mettmann bleibt vorerst verboten

Im Kreis Mettmann bleibt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vorerst verboten.

Die Untere Wasserbehörde verlängerte die bestehende Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung wurde am Donnerstag, 1. Oktober 2026, im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Regelung tritt am 2. Oktober 2026 in Kraft.

Die Regelung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Welche Wasserentnahme ist betroffen

Betroffen ist die Wasserentnahme aus natürlichen Seen im Kreisgebiet.

Betroffen ist die Wasserentnahme aus Teichen im Kreisgebiet.

Betroffen ist die Wasserentnahme aus Bächen im Kreisgebiet.

Die Regelung gilt im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs.

Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.

Ausgenommen ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen.

Stefan Senftleben erklärt die Ausnahmen.

Warum die Behörde die Verfügung verlängert

Der Kreis nennt anhaltendes Niedrigwasser als Grund.

Der Kreis sagt, die Lage habe sich noch nicht ausreichend entspannt.

Der Kreis wertete aktuelle und frühere Wasserstände aus.

Der Kreis nutzte dafür Messungen an 27 Pegeln.

Die 27 Pegel liegen im Kreisgebiet.

Nur wenige Bäche haben derzeit eine gute Wasserführung.

Diese gute Wasserführung liegt im Bereich des Mittelwasserstands.

Viele Pegel nähern sich dem mittleren Niedrigwasserstand.

Einige Pegel unterschritten den mittleren Niedrigwasserstand bereits.

Der Kreis berichtet von einer kurzen Erholung Anfang September.

Nach dieser Erholung gingen die Wasserstände wieder deutlich zurück.

Die Gewässer brauchen nach Angaben des Kreises jede verfügbare Wassermenge.

Zusätzliche Entnahmen würden die Situation weiter verschärfen.

Zusätzliche Entnahmen würden die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen beeinträchtigen.

Warum auch der Regen nicht reicht

Der Kreis sagt, der Niederschlag vom Donnerstag reiche nicht aus.

Der Kreis nennt dafür längere Regenperioden als nötig.

Niedrige Wasserstände betreffen nach Angaben des Kreises auch die Wasserqualität.

Niedrige Wasserstände betreffen nach Angaben des Kreises auch Lebensräume in Fließgewässern.

Der Kreis nennt mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen als Risiko.

Der Kreis sagt, solche Entnahmen könnten die Lage weiter verschärfen.

Welche Folgen drohen bei Verstößen

Der Kreis begründet die Verlängerung mit möglichen weiteren Schäden.

Der Kreis nennt Risiken für den ökologischen Zustand der Gewässer.

Der Kreis nennt Risiken für den chemischen Zustand der Gewässer.

Der Kreis nennt mögliche dauerhafte Schäden für die Gewässerökosysteme.

Die Einschränkung soll den Wasserhaushalt schützen.

Die Einschränkung soll die ökologische Funktionsfähigkeit schützen.

Wer gegen die Verfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Geldbuße kann nach gesetzlichen Bestimmungen bis zu 50.000 Euro betragen.

Was trotz des Verbots weiter erlaubt bleibt

Wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben von der Verfügung unberührt.

Erlaubte Entnahmen dürfen weiterhin genutzt werden.

Das gilt nur im jeweils erlaubten Umfang.

Das gilt nur bei Einhaltung der festgelegten Bedingungen und Auflagen.

Wie es weitergehen soll

Der Kreis will Pegelstände und Wetterentwicklung fortlaufend beobachten.

Stefan Senftleben sagt, eine Änderung sei bei Entspannung möglich.

Die Regelung kann bei nachhaltiger Entspannung geändert oder aufgehoben werden.

Stefan Senftleben sagt auch eine Verlängerung bei anhaltender Trockenheit.

Der Kreis rechnet ab November grundsätzlich mit Entspannung.

Der Kreis nennt das Ende der Vegetationsperiode als Grund.

Der Kreis nennt üblich höhere Niederschläge ab November als Grund.