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Kreisgesundheitsamt Mettmann: Regeln für betäubungsmittelhaltige Arzneimittel im Ausland

Hinweise vor den Herbstferien

Das Kreisgesundheitsamt Mettmann weist vor den Herbstferien auf Regeln für Reisende hin.

Die Regeln betreffen Betäubungsmittel haltende Arzneimittel.

Die Gesundheitsamtsleiterin des Kreises Mettmann ist Dr.

Ruzica Susenburger-Lange.

Sie sagte, Betroffene sollten sich frühzeitig um Unterlagen kümmern.

Für die Mitnahme solcher Medikamente ins Ausland gelten besondere Vorschriften.

Welche Medikamente betroffen sein können

Betäubungsmittel sind Arzneimittel und Wirkstoffe mit besonderen gesetzlichen Regeln.

Das Kreisgesundheitsamt nannte als Beispiel bestimmte starke Schmerzmittel.

Eine ärztliche Verordnung allein reicht für eine Auslandsreise nicht immer.

Schritte für die Reisevorbereitung im Schengen-Raum

Reisende sollten sich rechtzeitig beim behandelnden Arzt informieren.

Sie sollten prüfen lassen, ob das Medikament unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

Sie sollten außerdem prüfen lassen, welche Menge für die Reise nötig ist.

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gilt eine Bescheinigung.

Die Bescheinigung beruht auf Artikel 75 des Schengen-Durchführungsübereinkommens.

Der behandelnde Arzt füllt die Bescheinigung aus.

Danach beglaubigt eine zuständige Behörde die Bescheinigung.

Die Bescheinigung gilt maximal 30 Tage.

Regeln außerhalb des Schengen-Raums

Außerhalb des Schengen-Raums können andere Bestimmungen gelten.

Reisende sollten sich rechtzeitig informieren.

Sie sollten die zuständige Auslandsvertretung des Ziellandes kontaktieren.

Die Auslandsvertretung kann Informationen zur Einfuhr geben.

Transport der Medikamente

Reisende müssen die Medikamente während der Reise korrekt transportieren.

Sie sollten die Arzneimittel in der Originalverpackung mitführen.

Sie sollten die erforderlichen Unterlagen zusammen mit den Arzneimitteln mitführen.

Empfehlung zur Vorlaufzeit

Das Kreisgesundheitsamt empfiehlt mehrere Wochen Vorlaufzeit einzuplanen.

Die Bescheinigungen können eine Vorlaufzeit benötigen.

Reisende sollten dafür einen Termin beim zuständigen Gesundheitsamt vereinbaren.

So sollen Probleme bei der Ein- und Ausreise vermieden werden.

Weitere Informationen und Formulare

Weitere Informationen und Formulare stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereit.

Das Bundesinstitut heißt Bundesopiumstelle.

Kernpunkte in Kürze

  • Das Kreisgesundheitsamt Mettmann gibt Hinweise vor den Herbstferien.
  • Es geht um betäubungsmittelhaltige Arzneimittel bei Reisen.
  • Die Gesundheitsamtsleiterin heißt Dr. Ruzica Susenburger-Lange.
  • Für den Schengen-Raum braucht man eine Bescheinigung nach Artikel 75.
  • Der Arzt füllt die Bescheinigung aus und die Behörde beglaubigt sie.
  • Die Bescheinigung gilt maximal 30 Tage.
  • Außerhalb des Schengen-Raums gelten andere Regeln.
  • Die Auslandsvertretung des Ziellandes soll man zur Einfuhr fragen.
  • Man soll Medikamente in Originalverpackung und mit Unterlagen mitführen.
  • Man sollte mehrere Wochen Vorlaufzeit für einen Termin einplanen.
  • Die Bundesopiumstelle stellt weitere Informationen bereit.