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Kreisgesundheitsamt Mettmann: Regeln für betäubungsmittelhaltige Arzneimittel im Ausland

Hinweis vor den Herbstferien: Bescheinigung nach Artikel 75 im Schengen-Raum und rechtzeitige Prüfung der Einfuhrbestimmungen im Zielland

Von Redaktion LK Mettmann09.09.26, 07:47

Vor den Herbstferien weist das Kreisgesundheitsamt Mettmann auf besondere Regeln für Reisende hin, die betäubungsmittelhaltige Arzneimittel mitnehmen müssen. Nach Angaben der Gesundheitsamtsleiterin des Kreises Mettmann, Dr. Ruzica Susenburger-Lange, sollten sich Betroffene frühzeitig um die notwendigen Unterlagen kümmern, da für die Mitnahme solcher Medikamente ins Ausland besondere Vorschriften gelten.

Bescheinigung für Reisen im Schengen-Raum

Betäubungsmittel sind Arzneimittel und Wirkstoffe, die aufgrund ihrer besonderen Wirkung gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dazu zählen nach Angaben des Kreisgesundheitsamts beispielsweise bestimmte starke Schmerzmittel. Eine ärztliche Verordnung allein reicht bei einer Auslandsreise nicht immer aus.

Reisende sollten sich daher rechtzeitig beim behandelnden Arzt informieren und prüfen lassen, ob das benötigte Medikament unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und welche Menge für die Reise erforderlich ist. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist grundsätzlich eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und anschließend von der zuständigen Behörde beglaubigt. Die Bescheinigung gilt für maximal 30 Tage.

Regeln außerhalb des Schengen-Raums prüfen

Außerhalb des Schengen-Raums können andere Bestimmungen gelten. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes über die Einfuhrbestimmungen informieren.

Transport und Vorbereitung

Während der Reise müssen die Medikamente korrekt transportiert werden. Arzneimittel sollten in der Originalverpackung und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mitgeführt werden.

Da die notwendigen Bescheinigungen eine gewisse Vorlaufzeit benötigen können, empfiehlt das Kreisgesundheitsamt, sich möglichst mehrere Wochen vor Reisebeginn darum zu kümmern und einen Termin beim zuständigen Gesundheitsamt zu vereinbaren. So lassen sich Probleme bei der Ein- und Ausreise vermeiden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Formulare stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundesopiumstelle, bereit.

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