Einfache Sprache
RKP – Regionale Kultur Programm NRW fördert 2027 interkommunale Kooperationsvorhaben
Das Regionale Kultur Programm NRW fördert im Jahr 2027 erneut Projekte.
Das Programm fördert interkommunale Kooperationsvorhaben.
Das Programm fördert auch Netzwerkprojekte.
Das teilte das Programm mit.
Nach Angaben des Programms soll die Kulturarbeit vor Ort gestärkt werden.
Nach Angaben des Programms soll auch Raum für künstlerische Experimente entstehen.
Förderung im Regionale Kultur Programm NRW
Für eine Förderung im Regionale Kultur Programm NRW müssen Projekte Kriterien erfüllen.
Mindestens drei Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner müssen beteiligt sein.
Die Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner müssen aus mindestens zwei Gemeinden kommen.
Die Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner müssen aus mindestens zwei Städten kommen.
Projekte müssen zeitgemäße Marketingmaßnahmen vorsehen.
Projekte müssen einen regionalen Bezug haben.
Projekte müssen künstlerische oder kulturfachliche Qualität zeigen.
Projekte müssen einen Innovationscharakter haben.
Projekte müssen kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Wer kann sich bewerben
Vereine können sich für eine Förderung bewerben.
Kultureinrichtungen können sich für eine Förderung bewerben.
Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler können sich für eine Förderung bewerben.
Kollektive können sich für eine Förderung bewerben.
Auch Kommunen können sich für eine Förderung bewerben.
Auch Kreise können sich für eine Förderung bewerben.
Antragstellung und Beratung
Die Frist für die Antragstellung im Regionale Kultur Programm NRW 2027 endet.
Die Frist endet am 30. September 2026.
Für die Antragstellung ist zuerst ein Beratungsgespräch vorgesehen.
Das Beratungsgespräch ist mit dem Regionale Kultur Programm NRW Büro Bergisches Land.
Die Kontaktadresse ist die E-Mail-Adresse [email protected].
Die Telefonnummer lautet 02104/ 99 20 71.
Zuständigkeit
Das Regionale Kultur Programm NRW Büro Bergisches Land ist zuständig.
Es ist zuständig für die Städte Wuppertal.
Es ist zuständig für die Stadt Solingen.
Es ist zuständig für die Stadt Remscheid.
Es ist auch zuständig für alle Städte und Gemeinden im Kreis Mettmann.
Es ist auch zuständig für alle Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis.
Es ist auch zuständig für alle Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Zusätzliche Mittel für Barrierefreiheit
Zusätzlich zur Projektförderung gibt es 5.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt die Ergänzungsmittel Barrierefreiheit.
Damit will das Land gleichberechtigte Teilhabechancen an Kunst und Kultur unterstützen.
Kulturregion Bergisches Land
Zur Kulturregion Bergisches Land gehören mehrere Regionen und Städte.
- Zum Kreis Mettmann gehören die Städte und Gemeinden in der Kulturregion.
- Zur Kulturregion gehören die Stadt Wuppertal.
- Zur Kulturregion gehören die Stadt Remscheid.
- Zur Kulturregion gehören die Stadt Solingen.
- Zum Rheinisch-Bergischen Kreis gehören die Städte und Gemeinden in der Kulturregion.
- Zum Oberbergischen Kreis gehören die Städte und Gemeinden in der Kulturregion.