AfD-Antrag auf Berichtigung des Protokolls geprüft: Verwaltung sieht Abstimmungsverfahren als korrekt
Die Kreisverwaltung hat den Antrag der AfD auf Berichtigung des Protokolls geprüft und das Abstimmungsverfahren im Kreistag über den Baubeschluss für die beiden geplanten Neubauten der Mühlenkreiskliniken für korrekt erklärt. Nach Abschluss der Prüfung sieht das Kreistagsbüro keinen Anlass für die Annahme, dass die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9 verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden sei.
Hintergrund der Abstimmung
In der Kreistagssitzung am 14. September hatte die FDP/FWG-Fraktion einen Antrag auf namentliche Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9 gestellt. Dem wurde in der Sitzung entsprochen. Am 28. September beantragte die AfD mit Schreiben an den Landrat eine Änderung des Protokolls und vertrat die Auffassung, der Beschluss sei formell rechtswidrig.
Die Prüfung der Kreisverwaltung kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Geschäftsordnung des Kreistages bei einem Antrag von mindestens einem Fünftel der Kreistagsmitglieder eine namentliche Abstimmung vorsieht. Für deren Durchführung ist ausdrücklich geregelt, dass die Stimmabgabe jedes Mitglieds in der Niederschrift zu vermerken ist. Eine weitergehende Vorgabe, nach der jedes Kreistagsmitglied einzeln namentlich aufzurufen und mündlich zur Stimmabgabe aufzufordern wäre, enthält die Geschäftsordnung nicht. Eine solche Regelung ergibt sich nach Angaben der Kreisverwaltung auch nicht aus der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Stimmabgaben seien während der Abstimmung den einzelnen Kreistagsmitgliedern zugeordnet und dokumentiert worden. Die Aufstellung mit dem Titel „Namentliche Abstimmung der Mitglieder des Kreistages des Kreises Minden-Lübbecke“ sei Bestandteil der Protokollunterlagen und weise für jedes an der Abstimmung teilnehmende Mitglied individuell aus, ob mit Ja oder Nein gestimmt oder sich enthalten wurde. Das festgestellte Abstimmungsergebnis von 41 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung entspreche dieser Dokumentation.
Daher könne der Auffassung nicht gefolgt werden, dass wegen des unterbliebenen einzelnen Namensaufrufs ein Verfahrensverstoß vorliege, der zur formellen Rechtswidrigkeit des Beschlusses führe. Unabhängig davon soll der Ablauf in der Niederschrift nach Angaben der Kreisverwaltung noch transparenter dargestellt werden. Dort war bereits vermerkt, dass eine namentliche Abstimmung beantragt wurde; die individuelle Stimmabgabe sei bereits jetzt vollständig in den Protokollunterlagen dokumentiert.
Der Antrag war dem Protokoll als Anlage beigefügt worden. Im Protokoll stand jedoch nicht ausdrücklich, dass der Antrag auf namentliche Abstimmung von der FDP/FWG-Fraktion gestellt wurde. Eine entsprechende Ergänzung will die Kreisverwaltung bei der Behandlung der Niederschrift in die nächste Kreistagssitzung einbringen. Sofern der Kreistag der Anregung aus dem Schreiben der AfD folgt, soll die Ergänzung beziehungsweise Klarstellung in der Niederschrift dieser Kreistagssitzung dokumentiert werden. Die bereits unterzeichnete Niederschrift über die Sitzung vom 14.09.2026 einschließlich der getroffenen Beschlüsse bleibt davon unberührt.