Klageverfahren gegen Windenergieanlagen in Rommerskirchen eingestellt
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Gemeinde nimmt Klagen zurück, Genehmigungen werden rechtskräftig
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 8. September in Münster entschieden, dass die beiden noch offenen Verfahren zu Klagen der Gemeinde Rommerskirchen gegen Genehmigungen für Windenergieanlagen eingestellt werden. Ausschlaggebend war, dass die Gemeinde ihre Klagen am 8. September 2026 zurückgenommen hat. Damit sind die vom Rhein-Kreis Neuss erteilten Genehmigungen für die Anlagen rechtskräftig.
Der Rhein-Kreis Neuss teilte dazu mit, die Genehmigungen seien nach sorgfältiger Prüfung rechtskonform erteilt worden. Kreisumweltdezernent Gregor Küpper begrüßte, dass die Gemeinde die Klagen zurückgenommen habe und nun Rechtssicherheit bestehe. Ein langwieriges Verfahren hätte nach seiner Einschätzung zum gleichen Ergebnis geführt, allerdings mit deutlich höherem Aufwand und entsprechenden Kosten.
Von den Verfahren betroffen waren zum einen eine Windenergieanlage zwischen den Ortschaften Rommerskirchen, Stommeln, Ingendorf und Hüchelhoven nördlich der Bundesstraße B59, bezeichnet als RoKi II. Zum anderen ging es um sieben Windenergieanlagen im östlichen Gemeindegebiet Rommerskirchen-Butzheim direkt an der Gemeindegrenze zu Pulheim, bezeichnet als Butzheim.
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