Einfache Sprache
Pferdehaltung im Außenbereich: Vorgaben für Natur- und Landschaftsschutz
Hintergrund und Ziel der Hinweise
Der Rhein-Kreis Neuss informiert private Pferdehalterinnen und Pferdehalter.
Der Kreis nennt Vorgaben für die Pferdehaltung im Außenbereich.
Der Schutz von Natur und Landschaft steht im Mittelpunkt.
Der Kreis will Tierwohl und Naturschutz besser vereinbaren.
Umweltdezernent Gregor Küpper betont die Verantwortung der Pferdehaltung.
Er sagt, die Verantwortung gilt auch für Natur und Kulturlandschaft.
Der Kreis nennt als Beispiel eine ausreichende Weidefläche.
Der Kreis nennt auch eine landschaftsverträgliche Gestaltung der Anlagen.
Der Kreis nennt außerdem einen sorgsamen Umgang mit Gehölzen.
Weidefläche und Flächenbewirtschaftung
Der Kreis appelliert an private Pferdehalterinnen und Pferdehalter.
Die Flächen sollen naturverträglich bewirtschaftet werden.
Der Kreis fordert, geltende gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Ziel ist eine artgerechte Pferdehaltung.
Das soll mit dem Schutz der Kulturlandschaft zusammenpassen.
Pferde wirken nach Angaben des Kreises stärker auf Weiden.
Das passiert durch ihr Fressen und ihr Trittverhalten.
Andere Weidetiere wirken laut Kreis weniger stark.
Eine zu hohe Besatzdichte kann die Grasnarbe schädigen.
Die Besatzdichte kann laut Kreis auch die Artenvielfalt verringern.
Außerdem kann es zu Bodenverdichtungen kommen.
Auch die Erosion kann laut Kreis zunehmen.
Der Kreis nennt als Richtwert für jedes erwachsene Pferd.
Es sollen mindestens 3.500 Quadratmeter Weidefläche verfügbar sein.
Wenn die Fläche nicht reicht, soll angepasst werden.
Der Kreis empfiehlt dann eine Erweiterung der Weidefläche.
Der Kreis empfiehlt auch eine Anpassung des Tierbestandes.
Regeln im Außenbereich und in Schutzgebieten
Viele Flächen für Hobby-Pferdehaltung liegen am Dorfrand.
Der Kreis nennt baumbestandene Hauswiesen als typische Lage.
Der Kreis sagt, diese Flächen liegen oft in Schutzgebieten.
Häufig handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet.
Manchmal handelt es sich um einen geschützten Landschaftsbestandteil.
In diesen Fällen brauchen private Pferdehalter eine Befreiung.
Die Befreiung erteilt die Untere Naturschutzbehörde.
Der Kreis nennt, die Befreiung bindet an Voraussetzungen.
Der Kreis nennt als Beispiel mögliche Verbote im Schutzgebiet.
- Bestimmte bauliche Anlagen können verboten sein.
- Weidezäune mit einer Höhe über 1,40 Metern können verboten sein.
- Veränderungen der Bodengestalt können verboten sein.
- Die Zerstörung von Weideflächen kann verboten sein.
- Das gilt bei übermäßigem Betritt und Abfressen der Grasnarbe.
Im Außenbereich sind nach Angaben des Kreises offene Weideunterstände erlaubt.
Ein Weideunterstand muss mindestens an einer Seite offen sein.
Der Kreis empfiehlt eine landschaftsverträgliche Errichtung.
Der Kreis nennt als nicht erlaubt zusätzliche Sandplätze.
Der Kreis nennt außerdem nicht erlaubte Stallungen.
Der Kreis nennt auch nicht erlaubte Longierzirkel.
Der Kreis fordert Rücksicht auf das Landschaftsbild bei Zäunen.
Der Kreis empfiehlt ortsübliche und landschaftsbildverträgliche Weidezäune.
Schutz von Bäumen auf Pferdeweiden
Der Kreis nennt Bäume auf Pferdeweiden als besondere Herausforderung.
Pferde suchen bei Hitze unter Bäumen Schatten.
Pferde suchen bei Regen ebenfalls Schatten unter Bäumen.
Der Kreis sagt, wiederholter Tritt kann Wurzeln schädigen.
Der Kreis sagt, wiederholter Tritt kann auch Stammfüße schädigen.
Außerdem können Nährstoffeinträge durch tierische Exkremente entstehen.
Geeignete Baumschutzvorrichtungen können helfen.
Die Vorrichtungen können laut Kreis die Vitalität langfristig erhalten.
Die Vorrichtungen können laut Kreis auch die Standsicherheit erhalten.
Ansprechstelle bei Fragen
Bei Fragen zum Naturschutz können Pferdehalter sich melden.
Der Kreis nennt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss.