Rhein-Kreis Neuss führt viermonatige Wiederbesetzungssperre ein

Der Rhein-Kreis Neuss führt bis Ende 2027 eine viermonatige Wiederbesetzungssperre für freie Stellen ein.

Von Redaktion LK Rhein-Kreis Neuss1 Min. Lesezeit
Landrätin Katharina Reinhold und Personaldezernent Harald Vieten.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

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Der Rhein-Kreis Neuss verschärft seine Sparmaßnahmen: Ab sofort gilt bis zum 31. Dezember 2027 eine viermonatige Wiederbesetzungssperre für frei werdende Stellen. Eine Stelle darf grundsätzlich frühestens vier Monate nach ihrem Freiwerden neu besetzt werden. Die Sperre soll helfen, den Kreishaushalt 2027 unter schwierigen Rahmenbedingungen aufzustellen und ergänzt das im März vom Kreistag beschlossene Stellenmoratorium.

Ausnahmen sollen möglich sein, wenn eine Besetzung wegen gesetzlicher Verpflichtungen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zwingend erforderlich ist. Personaldezernent Harald Vieten erklärte, die Verwaltung dürfe keinen Kahlschlag betreiben, müsse Personalentscheidungen aber stärker an der zwingenden Notwendigkeit ausrichten.

Mehr Druck durch höhere Landschaftsumlage

Als einen wesentlichen Grund für den zusätzlichen Konsolidierungsdruck nennt der Kreis die angekündigte Erhöhung der Landschaftsumlage durch den Landschaftsverband Rheinland. Nach der aktuellen Berechnungsgrundlage könnte sich die Belastung des Kreises 2027 gegenüber 2026 um rund 27,5 Millionen Euro erhöhen. Die Umlage würde damit auf rund 194,5 Millionen Euro steigen und etwa ein Viertel des Gesamthaushaltsvolumens ausmachen. Die endgültige Höhe steht noch aus.

Landrätin Katharina Reinhold hat den Landschaftsverband nach Angaben des Kreises in drei Schreiben aufgefordert, seine eigenen Konsolidierungsbemühungen zu verstärken. Das letzte Schreiben erfolgte gemeinsam mit den rheinischen Landräten und enthielt einen Entwurf des Rhein-Kreises Neuss als Eingabe.

Der Kreis verweist außerdem auf steigende Ausgaben für soziale Leistungen und wachsende Pflichtaufgaben. Dadurch werde ein immer größerer Teil der finanziellen Mittel gebunden; für freiwillige Leistungen, notwendige Investitionen und eigene politische Gestaltungsmöglichkeiten bleibe weniger Spielraum. Die Kreisverwaltung prüfe Einnahmen und Ausgaben in allen Bereichen und suche nach Einsparmöglichkeiten. Sie setze zudem auf konsequente Aufgabenkritik und eine engere Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Reinhold erklärte, die strukturellen Probleme der kommunalen Finanzierung ließen sich nicht allein auf Kreisebene lösen. Neben den eigenen Konsolidierungsanstrengungen brauche es tragfähige Lösungen von Bund und Land für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung kommunaler Aufgaben.

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