Unterhaltsvorschuss: Online-Antrag im Rhein-Kreis Neuss stark gefragt

Mehr als 60 Prozent der jährlich rund 180 Anträge werden online gestellt; die Unterhaltsvorschusskasse unterstützt Alleinerziehende bei fehlendem oder unzureichendem Unterhalt.

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pile of Euro coins and cent coins beside five Euro banknoteFoto: Redaktion LK Rhein-Kreis Neuss (Pressemitteilung)

Der Online-Service der Unterhaltsvorschusskasse des Rhein-Kreises Neuss wird nach Angaben des Jugendamtes gut angenommen. Mehr als 60 Prozent der rund 180 Anträge, die jährlich zum Unterhaltsvorschuss eingehen, werden online gestellt. Die Online-Antragstellung wird seit rund fünf Jahren angeboten.

Die Unterhaltsvorschusskasse gehört zum Jugendamt Rhein-Kreis Neuss, das für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen zuständig ist. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine staatliche Hilfe für Alleinerziehende, wenn sie vom anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt für ihr Kind erhalten. Der Vorschuss wird in Höhe des Regelbetrags der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergelds gezahlt.

Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt, bleibt dabei weiterhin unterhaltspflichtig. Nach Angaben des Jugendamtes ist es Aufgabe des Landesamts für Finanzen und in bestimmten Einzelfällen der Unterhaltsvorschusskasse, den Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des gewährten Vorschusses zu realisieren. Unterhaltsverpflichtungen, die über die Höhe des Vorschusses hinausgehen, bleiben unberührt und können zusätzlich geltend gemacht werden.

Wer den Online-Antrag ausfüllt, erhält Informationen zu den Voraussetzungen für die Leistung. Danach müssen das Kind und der alleinerziehende Elternteil in einem Haushalt leben. Der Anspruch entfällt, wenn die Eltern wieder eine häusliche Gemeinschaft oder eine faktisch vollständige Familie bilden, wenn ein Elternteil wieder seine Unterhaltspflicht erfüllt, wenn ein Stiefelternteil hinzukommt oder wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt, etwa bei einer stationären Unterbringung in einer Einrichtung.

Weitere Informationen stehen online unter www.rhein-kreis-neuss.de/unterhaltsvorschuss bereit.

Für telefonische Auskünfte sind die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse während der Öffnungszeiten des Kreisjugendamts erreichbar, montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Die Rufnummern lauten 02161 / 6104-5137, 5139 und 5257.

Wenn die Informationen online oder telefonisch nicht ausreichen oder ein persönliches Gespräch notwendig ist, stehen die Mitarbeitenden in Korschenbroich und nach vorheriger Absprache auch in den Außenstellen des Jugendamts in Jüchen und Rommerskirchen zur Verfügung. Die Adressen lauten Am Kirsmichhof 2 in Korschenbroich, Alleestraße 1 in Jüchen und Giller Straße 2 in Rommerskirchen.

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