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Unterhaltsvorschuss: Online-Antrag im Rhein-Kreis Neuss stark gefragt
Annahme des Online-Services
Der Online-Service der Unterhaltsvorschusskasse des Rhein-Kreises Neuss wird gut angenommen.
Das teilte das Jugendamt mit.
Mehr als 60 Prozent der rund 180 Anträge kommen jährlich zur Unterhaltsvorschusskasse.
Mehr als 60 Prozent davon werden online gestellt.
Die Online-Antragstellung gibt es seit rund fünf Jahren.
Zuständigkeit und gesetzlicher Zweck
Die Unterhaltsvorschusskasse gehört zum Jugendamt Rhein-Kreis Neuss.
Das Jugendamt ist für Korschenbroich zuständig.
Das Jugendamt ist auch für Jüchen zuständig.
Das Jugendamt ist außerdem für Rommerskirchen zuständig.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine staatliche Hilfe.
Diese Hilfe gilt für Alleinerziehende.
Die Hilfe gilt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Die Hilfe gilt auch, wenn der Unterhalt nicht ausreicht.
Die Hilfe betrifft das Kind.
Der Vorschuss wird in Höhe des Regelbetrags der Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
Die Zahlung erfolgt abzüglich des Kindergelds.
Der Elternteil ohne Zusammenleben bleibt weiter unterhaltspflichtig.
Aufgaben bei der Umsetzung des Anspruchs
Nach Angaben des Jugendamtes realisiert das Landesamt für Finanzen den Unterhaltsanspruch.
In bestimmten Einzelfällen übernimmt die Unterhaltsvorschusskasse diese Aufgabe.
Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem gewährten Vorschuss.
Unterhaltsverpflichtungen über die Vorschusshöhe hinaus bleiben unberührt.
Diese Verpflichtungen können zusätzlich geltend gemacht werden.
Online-Antrag und Voraussetzungen
Wer den Online-Antrag ausfüllt, erhält Informationen zu den Voraussetzungen.
Danach lebt das Kind im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils.
Der Anspruch entfällt, wenn die Eltern wieder zusammen wohnen.
Der Anspruch entfällt auch, wenn eine faktisch vollständige Familie entsteht.
Der Anspruch entfällt, wenn ein Elternteil wieder seine Unterhaltspflicht erfüllt.
Der Anspruch entfällt, wenn ein Stiefelternteil hinzukommt.
Der Anspruch entfällt, wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt.
Ein Beispiel dafür ist eine stationäre Unterbringung.
Die Unterbringung ist in einer Einrichtung.
Weiterführende Informationen und Kontakt
Weitere Informationen stehen online unter www.rhein-kreis-neuss.de/unterhaltsvorschuss.
Telefonische Auskünfte
Die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse sind zu den Öffnungszeiten des Kreisjugendamts erreichbar.
- Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
- Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15 Uhr.
- Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Die Rufnummern lauten 02161 / 6104-5137.
Die Rufnummern lauten 5139 und 5257.
Persönliche Gespräche
Wenn Online- oder Telefoninformationen nicht ausreichen, führt das Jugendamt persönliche Gespräche durch.
Das gilt, wenn ein persönliches Gespräch nötig ist.
Die Mitarbeitenden sind in Korschenbroich vor Ort.
Das Jugendamt bietet nach vorheriger Absprache auch Termine in Außenstellen an.
Außenstellen gibt es in Jüchen und Rommerskirchen.
Adressen
- Korschenbroich: Am Kirsmichhof 2.
- Jüchen: Alleestraße 1.
- Rommerskirchen: Giller Straße 2.