Antrag zur Fischerprüfung in der StädteRegion Aachen noch bis 1. Oktober 2026
Zulassung, Voraussetzungen und Prüfungsgebühr für die Prüfung voraussichtlich vom 2. bis 6. November 2026
Angelfreunde in der StädteRegion Aachen können noch bis zum 1. Oktober 2026 einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. Darauf weist die untere Fischereibehörde der StädteRegion Aachen hin.
Die Fischerprüfung soll voraussichtlich zwischen dem 2. und 6. November 2026 stattfinden. Falls die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber es erforderlich macht, sind weitere Termine ab dem 9. November vorgesehen. Prüfungsort ist Raum C 130 im Haus der StädteRegion, Zollernstraße 10, 52070 Aachen.
Die Fischerprüfung ist für alle erforderlich, die in deutschen Gewässern angeln möchten. Einen Anspruch auf einen Prüfungstermin an einem bestimmten Tag gibt es nicht. Zugelassen werden kann nur, wer am Tag der Prüfung mindestens 12 Jahre alt ist und den Hauptwohnsitz in der StädteRegion Aachen hat.
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind an folgende Adresse zu richten: StädteRegion Aachen, Untere Fischereibehörde, 52090 Aachen.
Die Anmeldevordrucke sind bei der unteren Fischereibehörde, bei den Ordnungsämtern beziehungsweise Einwohnermeldeämtern der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden, bei den Vorbereitungslehrgängen der Fischerverbände sowie online unter www.staedteregion-aachen.de/fischerpruefung erhältlich.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro und ist auf das Konto der Städteregionskasse bei der Sparkasse Aachen zu überweisen. Als Verwendungszweck ist „SD 404 Fischerprüfung“ anzugeben. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die lediglich den praktischen Teil der Prüfung wiederholen müssen, beträgt die Gebühr 30 Euro; der Verwendungszweck bleibt gleich. Der Anmeldung ist die Quittung über die eingezahlte Prüfungsgebühr im Original oder als Kopie beizufügen.
Inhaltlich beginnt die Prüfung mit einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen zu allgemeiner und spezieller Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Geräte- sowie Gesetzeskunde. Im anschließenden praktischen Teil ist ein Angelgerät waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. Außerdem wird eine ausreichende Artenkenntnis der in Deutschland vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse abgefragt.
Weitere Informationen zur Fischerprüfung gibt es online unter www.staedteregion-aachen.de/fischerpruefung.
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