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Antrag zur Fischerprüfung in der StädteRegion Aachen noch bis 1. Oktober 2026

Angelfreunde in der StädteRegion Aachen können sich noch anmelden.

Die untere Fischereibehörde der StädteRegion Aachen weist darauf hin.

Die Frist endet am 1. Oktober 2026.

Zeitraum und Ort der Prüfung

Die Fischerprüfung soll voraussichtlich zwischen dem 2. November 2026 stattfinden.

Die Fischerprüfung soll voraussichtlich bis zum 6. November 2026 dauern.

Falls die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber es erfordert.

Dann sind weitere Termine ab dem 9. November vorgesehen.

Der Prüfungsort ist Raum C 130 im Haus der StädteRegion.

Die Adresse lautet Zollernstraße 10 in 52070 Aachen.

Wer kann zur Prüfung zugelassen werden

Die Fischerprüfung ist für alle erforderlich.

Diese Personen möchten in deutschen Gewässern angeln.

Ein Anspruch auf einen Prüfungstermin an einem bestimmten Tag besteht nicht.

Zugelassen wird nur, wer am Tag der Prüfung mindestens 12 Jahre alt ist.

Zugelassen wird nur, wer den Hauptwohnsitz in der StädteRegion Aachen hat.

Antrag und Einreichung

Die Anträge auf Zulassung müssen an eine bestimmte Adresse.

Die Adresse lautet StädteRegion Aachen, Untere Fischereibehörde, 52090 Aachen.

Die Anmeldevordrucke sind an mehreren Stellen erhältlich.

Die untere Fischereibehörde bietet die Vordrucke an.

Außerdem bieten Ordnungsämter der städteregionsangehörigen Städte die Vordrucke an.

Auch Einwohnermeldeämter der städteregionsangehörigen Städte bieten die Vordrucke an.

Zusätzlich bieten Vorbereitungslehrgänge der Fischerverbände die Vordrucke an.

Online sind die Vordrucke unter www.staedteregion-aachen.de/fischerpruefung erhältlich.

Prüfungsgebühr und Zahlung

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro.

Die Gebühr muss auf das Konto der Städteregionskasse überwiesen werden.

Die Sparkasse Aachen führt das Konto.

Als Verwendungszweck ist „SD 404 Fischerprüfung“ anzugeben.

Für die Wiederholung des praktischen Teils gilt eine niedrigere Gebühr.

Diese Gebühr beträgt 30 Euro.

Der Verwendungszweck bleibt dabei „SD 404 Fischerprüfung“.

Der Anmeldung muss eine Quittung beigefügt werden.

Die Quittung muss im Original oder als Kopie vorliegen.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung beginnt mit einem theoretischen Teil.

Der theoretische Teil hat schriftliche Fragen.

Die Fragen behandeln allgemeine und spezielle Fischkunde.

Die Fragen behandeln auch Gewässerkunde und Fischhege.

Außerdem fragt die Prüfung Natur- und Tierschutz ab.

Zusätzlich fragt die Prüfung Geräte- sowie Gesetzeskunde ab.

Im praktischen Teil müssen Teilnehmende ein Angelgerät zusammenbauen.

Das Angelgerät muss waidgerecht zusammengebaut werden.

Außerdem müssen Teilnehmende das weitere notwendige Zubehör ergänzen.

Die Prüfung fragt auch Artenkenntnis ab.

Die Prüfung bezieht sich auf Fische, Neunaugen und Krebse.

Die Fische, Neunaugen und Krebse kommen in Deutschland vor.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Fischerprüfung gibt es online.

Die Internetadresse lautet www.staedteregion-aachen.de/fischerpruefung.