Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern in der StädteRegion Aachen ab 1. September 2026

Unbefristete Regelung untersagt den Betrieb von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang – mit Fokus auf den Schutz wildlebender Tiere

Im Gebiet der StädteRegion Aachen gilt ab dem 1. September 2026 ein Verbot für die nächtliche Inbetriebnahme von Mährobotern. Stadt und StädteRegion Aachen haben dies mit inhaltlich gleichlautenden Allgemeinverfügungen geregelt, die mit diesem Datum in Kraft treten und unbefristet bis zum Widerruf gelten.

Untersagt ist der Betrieb von Mährobotern, also aller Serviceroboter, die selbsttätig und nicht ferngesteuert eine vorgegebene Fläche mähen können, in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.

Schutz von Igeln und anderen Tieren

Nach Angaben von Stadt und StädteRegion steht der Schutz wildlebender Tiere im Mittelpunkt der Regelung. Besonders betroffen sind Igel und sonstige Kleinsäuger, außerdem Amphibien, Reptilien sowie wirbellose Tiere. Der Europäische Igel und alle heimischen Amphibien sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

Die Mitteilung verweist darauf, dass es in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland eine Bestandsabnahme des Europäischen Igels gegeben habe. Seit 2024 sei er erstmals auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „potentiell gefährdet“ eingestuft. Als ein wichtiger Grund wird das Fehlen geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft genannt. Dort mangele es häufig an Hecken und Gebüschen, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen.

Weil Igel und andere Tiere in solche Ersatzlebensräume wie Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und private Gärten ausweichen, komme es dort vermehrt zu Konflikten mit Mährobotern. Diese würden wegen ihrer geringen Geräuschemissionen häufig auch in Dämmerstunden und nachts betrieben.

Für nachtaktive Igel seien solche unbeaufsichtigten Einsätze besonders gefährlich. Die Tiere liefen bei Gefahr nicht davon, sondern blieben stehen und rollten sich zusammen. Auch andere kleine Tierarten, etwa Erdkröten und weitere Amphibien, seien nachts auf Nahrungssuche. In diesen Fällen könne es dazu kommen, dass Tiere von Mährobotern überrollt und durch scharfe Messer und rotierende Klingen schwer verletzt oder getötet würden. Verletzte Tiere hätten meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten.

Die Mitteilung betont zudem, dass derzeit bestehende technische Systeme zum Schutz wildlebender Tiere noch nicht ausreichten. Studien zufolge erkannten sie insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig.

Geltungsbereich

Die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen gilt auf dem gesamten Stadtgebiet. Die Regelung der StädteRegion Aachen umfasst die neun weiteren Altkreiskommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen, für die die StädteRegion als untere Naturschutzbehörde zuständig ist.

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