Einfache Sprache
Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern in der StädteRegion Aachen ab 1. September 2026
In der StädteRegion Aachen gilt ab 1. September 2026 ein Verbot.
Die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen haben dafür Allgemeinverfügungen erlassen.
Die Allgemeinverfügungen treten am 1. September 2026 in Kraft.
Die Regel gilt unbefristet bis zum Widerruf.
Was das Verbot regelt
Untersagt ist der Betrieb von Mährobotern in der Nacht.
Mähroboter sind Serviceroboter mit selbstständigem Mähbetrieb.
Die Roboter mähen eine vorgegebene Fläche ohne Fernsteuerung.
Das Verbot gilt täglich ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Das Verbot gilt bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang am folgenden Tag.
Schutz von Igeln und anderen Tieren
Stadt und StädteRegion nennen den Schutz wildlebender Tiere als Hauptgrund.
Besonders betroffen sind nach Angaben Igel und andere Kleinsäuger.
Die Regel betrifft außerdem Amphibien und Reptilien.
Die Regel betrifft auch wirbellose Tiere.
Der Europäische Igel gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt.
Heimische Amphibien gelten nach der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt.
Stadt und StädteRegion berichten von einer Bestandsabnahme des Europäischen Igels.
Seit 2024 steht der Europäische Igel auf der Roten Liste.
Die IUCN stuft ihn seit 2024 als „potentiell gefährdet“ ein.
Warum es zu Konflikten kommt
Als Grund nennen Stadt und StädteRegion das Fehlen geeigneter Lebensräume.
In der freien Landschaft fehlen laut Mitteilung häufig Hecken und Gebüsche.
Hecken und Gebüsche dienen laut Mitteilung als Schlafplätze tagsüber.
Hecken und Gebüsche dienen laut Mitteilung zum Bau von Nestern.
Hecken und Gebüsche dienen laut Mitteilung für den Winterschlaf.
Hecken und Gebüsche dienen laut Mitteilung zum Aufziehen von Jungtieren.
Igel weichen laut Mitteilung auf Ersatzlebensräume aus.
Als Ersatzlebensräume nennt die Mitteilung Grün- und Parkanlagen.
Als Ersatzlebensräume nennt die Mitteilung Friedhöfe und private Gärten.
In diesen Bereichen entstehen laut Mitteilung vermehrt Konflikte mit Mährobotern.
Stadt und StädteRegion nennen die geringe Geräuschemission als Grund.
Wegen der geringen Geräusche werden Mähroboter oft in Dämmerstunden eingesetzt.
Viele Einsätze finden laut Mitteilung auch nachts statt.
Nachtaktive Igel sind laut Mitteilung bei unbeaufsichtigten Einsätzen besonders gefährdet.
Bei Gefahr laufen Igel laut Mitteilung nicht davon.
Bei Gefahr rollen sich Igel laut Mitteilung zu einer Kugel zusammen.
Mögliche Folgen für Tiere
Laut Mitteilung suchen auch andere kleine Tiere nachts nach Nahrung.
Stadt und StädteRegion nennen als Beispiele Erdkröten und weitere Amphibien.
In solchen Fällen können Tiere von Mährobotern überrollt werden.
Die Tiere können laut Mitteilung durch scharfe Messer schwer verletzt werden.
Die Tiere können laut Mitteilung durch rotierende Klingen getötet werden.
Verletzte Tiere haben laut Mitteilung oft sehr lange Leidenszeiten.
Technische Schutzsysteme reichen nach Angaben nicht aus
Die Mitteilung betont, dass technische Schutzsysteme derzeit noch nicht ausreichen.
Studien zufolge erkennen diese Systeme Igel bislang nicht zuverlässig.
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen gilt im gesamten Stadtgebiet.
Die Regelung der StädteRegion Aachen gilt für das Gebiet der neun Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Alsdorf als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Baesweiler als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Eschweiler als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Herzogenrath als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Monschau als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Roetgen als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Simmerath als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Stolberg als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion nennt Würselen als Altkreiskommunen.
Die StädteRegion ist für diese Gebiete als untere Naturschutzbehörde zuständig.