Einfache Sprache
Euskirchen fordert Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Röhrichtbeständen
Die Kreisstadt Euskirchen weist Grundstückseigentümer auf Rückschnitte hin.
Die Stadt nennt Hecken, Sträucher und Bäume als Beispiele.
Die Stadt nennt auch Schilf- und Röhrichtbestände als Beispiele.
Die Eigentümer sollen die Pflanzen rechtzeitig zurückschneiden.
Nach Angaben der Stadt eignet sich der Zeitraum von Oktober.
Nach Angaben der Stadt eignet sich der Zeitraum bis Ende Februar.
In der Mitteilung nennt die Stadt den 28. Februar 2027 als Frist.
Die Mitteilung sagt, dass Rückschnitte bis zum 28. Februar 2027 erfolgen sollen.
Pflegeschnitte sind in dieser Zeit erlaubt.
Die Stadt sagt, Pflegeschnitte seien häufig notwendig.
Die Stadt nennt Sicht und Sicherheit im Straßenverkehr als Grund.
Immer wieder ragen Pflanzen von Privatgrundstücken in den öffentlichen Raum.
Das kann den Verkehrsfluss behindern.
Das kann Fußgänger und Radfahrer gefährden.
Das kann die Sicht auf Verkehrszeichen einschränken.
Das kann die Sicht auf Einmündungen einschränken.
Pflichten der Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer müssen den Bewuchs rechtzeitig und regelmäßig zurückschneiden.
Wenn der Bewuchs nicht gepflegt wird, können Schäden entstehen.
Die Stadt nennt herabfallende Äste als Beispiel für mögliche Schäden.
Die Stadt nennt auch eingeschränkte Sichtverhältnisse als Beispiel.
Die Stadt sagt, dass Eigentümer für Schäden oder Unfälle haften.
Die Haftung gilt nach Angaben der Stadt bei solchen Folgen.
Öffentlicher Verkehrsraum und Sondernutzung
Ragt der Bewuchs über die Grundstücksgrenze hinaus, liegt öffentlicher Verkehrsraum vor.
Nach Angaben der Stadt handelt es sich dann um eine unzulässige Sondernutzung.
Die Stadt nennt als Grundlage Paragraph 22 des Straßen- und Wegegesetzes NRW.
Die Stadt untersagt solche Eingriffe ausdrücklich.
Hinweise zum Rückschnitt
Hecken und Sträucher sollen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Die Eigentümer sollen den Lichtkegel von Straßenlaternen freischneiden.
Die Eigentümer sollen Verkehrszeichen vollständig von Bewuchs freihalten.
Die Eigentümer sollen Sichtdreiecke an Einmündungen und Kreuzungen freihalten.
Die Eigentümer sollen das Lichtraumprofil über Geh- und Radwegen freihalten.
Das Lichtraumprofil soll dort eine Höhe von 2,5 Metern haben.
Die Eigentümer sollen das Lichtraumprofil über Fahrbahnen ebenfalls freihalten.
Das Lichtraumprofil soll dort eine Höhe von 4,5 Metern haben.
Die Eigentümer sollen Totholz entfernen.
Die Eigentümer sollen kranke oder abgestorbene Bäume kontrollieren.
Die Eigentümer sollen kranke oder abgestorbene Bäume bei Bedarf sichern.
Die Eigentümer sollen kranke oder abgestorbene Bäume bei Bedarf beseitigen.
Akute Gefahr und Kosten
Bei akuter Gefährdung kann die Straßenbaubehörde der Kreisstadt Euskirchen handeln.
Die Straßenbaubehörde kann den Rückschnitt dann selbst veranlassen.
Die Kosten stellt die Kreisstadt den jeweiligen Grundstückseigentümern in Rechnung.
Zeitlicher Rahmen aus der Mitteilung
- Der geeignete Zeitraum beginnt im Oktober.
- Der geeignete Zeitraum endet am Ende des Februars.
- Rückschnitte sollen bis zum 28. Februar 2027 vorgenommen werden.