Fröndenberg erinnert an Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Überhängende Hecken, Sträucher und Bäume können Geh- und Radwege einengen sowie die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen beeinträchtigen. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr erinnert Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, Bewuchs entlang öffentlicher Wege und Straßen zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.
Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern gewährleistet sein. Über Fahrbahnen ist Bewuchs bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückzuschneiden. Auch die erforderlichen Sichtbereiche an Kreuzungen und Einmündungen müssen frei bleiben. Straßenbeleuchten, Verkehrszeichen und Hydranten müssen jederzeit zugänglich und gut sichtbar sein.
Nach Angaben der Stadt liegt die Verkehrssicherungspflicht bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Sie müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ausgehen. Die Stadt kontrolliert zugleich ihre eigenen Flächen und führt dort erforderliche Pflege- und Rückschnittarbeiten durch.
Kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt
Für Baum- und Strauchschnitt bietet die Stadt an zwei Terminen im Jahr eine kostenlose Abfuhr in haushaltsüblichen Mengen an. Das Schnittgut muss auf höchstens 1,50 Meter gekürzt, transportfähig gebündelt und an der Grundstücksgrenze bereitgelegt werden. Kunststoff- oder Metallteile dürfen nicht enthalten sein. Kurze Strauchabschnitte können in offenen Behältern bereitgestellt werden; Kunststoffsäcke sind dafür nicht geeignet. Die Abfuhrtermine stehen im Abfallkalender der GWAexterner Link, öffnet ein neues Fenster und in deren App.
Informationen zur Laubbeseitigung auf dem Markt
Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, informieren die GWA und das Klimaschutzmanagement der Stadt von 9 bis 12 Uhr auf dem Markt unter anderem über Möglichkeiten zur Laubbeseitigung.