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Gütersloh: Bauanträge künftig nur noch digital

Digitale Bauanträge in Gütersloh ab 1. September

Wer in Gütersloh einen Bauantrag stellen möchte, beantragt ab 1. September digital.

Dann tritt die novellierte Bauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Die Bauordnung verlangt für das Genehmigungsverfahren eine digitale Antragstellung.

Die Stadt Gütersloh nimmt Bauanträge künftig nur über das Bauportal.NRW an.

Das teilte die Stadt Gütersloh mit.

Einreichen über das Bauportal.NRW

Die Stadt sagt, dass Anträge und Unterlagen online eingereicht werden können.

Damit entfällt der Postweg.

Außerdem lässt sich der Bearbeitungsstand fortlaufend nachvollziehen.

Auch die weitere Kommunikation im Genehmigungsverfahren erfolgt digital.

Begründung der Stadt

Jürgen Brüggemeier leitet den Fachbereich Bauordnung.

Er sagt, die digitale Antragstellung sei ein wichtiger Schritt.

Er nennt als Ziel eine moderne und serviceorientierte Bauverwaltung.

Für Bauherrinnen und Bauherren soll es weniger Papier geben.

Außerdem soll es weniger Wege geben.

Die Stadt verspricht mehr Transparenz für Bauwillige.

Vorbereitung seit 2023

Der Fachbereich Bauordnung habe sich bereits seit 2023 vorbereitet.

Die Vorbereitung diente der Digitalisierung des Verfahrens.

Was ab 1. September nicht mehr gilt

Ab dem 1. September können Bauanträge im Genehmigungsverfahren nicht mehr in Papierform eingereicht werden.

Ab dem 1. September können Bauanträge auch nicht mehr per E-Mail eingereicht werden.

Was bei E-Mail-Einreichung passiert

Wenn jemand einen Bauantrag per E-Mail übersendet, erhält der Absender die Unterlagen zurück.

Der Antragsteller muss den Antrag dann über das Bauportal.NRW einreichen.

Kontakt bei formlose Anliegen

Für formlose Anliegen bleibt der direkte Kontakt zur Bauordnung per E-Mail bestehen.

Die Stadt nennt die E-Mail-Adresse [email protected].

Das gilt für allgemeine Fragen.

Das gilt auch für erste Auskünfte.

Das gilt, wenn noch kein förmlicher Bauantrag gestellt werden soll.

Bestehende Genehmigungsverfahren

Wer bereits einen Bauantrag gestellt hat, muss nach Angaben der Stadt nichts unternehmen.

Das gilt für laufende Genehmigungsverfahren.

Die Stadt führt diese Verfahren nach den bisherigen Regeln weiter.

Die Stadt schließt diese Verfahren auch nach den bisherigen Regeln ab.

Ziel der Umstellung

Mit der vollständigen digitalen Antragstellung setzt die Stadt einen weiteren Schritt um.

Dieser Schritt betrifft die Digitalisierung der Verwaltung in Gütersloh.

Die Stadt nennt als Ziel mehr Übersicht für Bauwillige.

Die Stadt nennt außerdem eine effiziente Bearbeitung innerhalb der Verwaltung.