Phasenschieber Blankenhagen: Amprion sagt nur drei von 17 Forderungen zu

Amprion will beim geplanten Phasenschieber in Blankenhagen nur Maßnahmen umsetzen, die unmittelbar mit der Anlage zusammenhängen. Das teilte der Übertragungsnetzbetreiber der Stadt Gütersloh in einem Gespräch mit. Von den 17 Forderungen der Stadt sagte Amprion drei zu; weitere Vorschläge wurden abgelehnt oder sind noch offen.
Vorgesehen sind feste Zeitfenster für Bauarbeiten, eine frühzeitige Abstimmung der Baustellenzufahrt und Verkehrsführung mit der Stadt sowie die Beseitigung von Schäden an Straßen und Wegen, die durch Bau oder Betrieb entstehen. Die Arbeiten sollen grundsätzlich werktags stattfinden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich, etwa für technisch notwendige Sondertransporte. Die vorhandenen Fuß- und Radwege sollen während der Bauzeit sicher und ohne Unterbrechung nutzbar bleiben.
Vor Beginn der Maßnahmen soll der Zustand der Verkehrsflächen dokumentiert werden. Nach Abschluss der Arbeiten will Amprion Schäden an Wegen im Bereich von Zufahrten und Arbeitsflächen bewerten und erforderliche Reparaturen veranlassen; gegebenenfalls sollen Entschädigungen gezahlt werden. Das gilt laut Unternehmen auch für Schäden an Flächen und Pflanzen auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die durch Bau oder Betrieb entstehen.
Viele Wünsche für den Stadtteil bleiben offen
Offen sind ein Bürgerpark, die Erweiterung des Bürgerwaldes und eine naturnahe Wiese. Eine Absage gab es unter anderem für die Aufwertung von Spielplätzen, des GTV-Geländes und des Spiekengartens, für ein Regenrückhaltebecken sowie für finanzielle Unterstützung örtlicher Einrichtungen und Initiativen.
Beim Lärm- und Immissionsschutz verweist Amprion auf die geltenden gesetzlichen Anforderungen. Die Phasenschieber sollen nach dem Stand der Technik von Schallschutzwänden und einem Dach umschlossen werden. Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, sagt das Unternehmen nicht zu.
Für die Eingrünung will Amprion gemeinsam mit der Stadt ein Begrünungskonzept erarbeiten. Die optische Abschirmung durch heimische Gehölze hängt laut Unternehmen von den Bedingungen vor Ort und den verfügbaren Flächen ab. In Schutzstreifen von Freileitungen dürfen wegen der Begrenzung der Wuchshöhe beispielsweise keine Bäume gepflanzt werden; außerdem sind gesetzliche Grenzabstände einzuhalten. Notwendige Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Ersatz- und Ausgleichspflanzungen sollen nach den gesetzlichen Vorgaben im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben und in den Antragsunterlagen dargestellt werden.
Auch die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen sollen in den Antragsunterlagen behandelt werden. Welche Maßnahmen nötig sind, soll ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag prüfen und festlegen. Dazu können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gehören. Die Artenschutzmaßnahmen werden laut Amprion ebenfalls im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt.
Bürgermeister Matthias Trepper kritisierte die Entscheidung: „Diese Entscheidung stößt bei uns auf größtes Unverständnis“, erklärte er. Die Stadt hatte den Forderungskatalog auf Wunsch von Amprion zusammengestellt, nachdem der Netzbetreiber angeboten hatte, die Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.
Amprion will den vollständigen Forderungskatalog samt Antworten ab Mittwoch, 4. November, auf seiner Website zum Projekt Anlage Ostwestfalenexterner Link, öffnet ein neues Fenster veröffentlichen.