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Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße (Hausnummern 93 bis 99)

In der Mühlenstraße gibt es eine Einbahnstraßenregelung.

Die Regelung gilt im Bereich der Hausnummern 93 bis 99.

Der Grund sind Bohrungen im Gehweg.

Die Maßnahme startet am 14. September.

Sie dauert voraussichtlich bis zum 25. September.

Die Einbahnstraße verläuft in Fahrtrichtung Forensberger Straße.

Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Die Umleitung führt über die Forensberger Straße.

Die Umleitung führt weiter über die Menzelstraße.

Die Umleitung führt auch über die Raffaelstraße.

Die Zufahrten für Anlieger bleiben während der Sperrung erreichbar.

Das ausführende Unternehmen informiert Anwohner über die Maßnahme.