Herzogenrath verschickt Gebührenbescheide für den Rettungsdienst an Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt will die Abrechnung rechtssicher gestalten, um Streitigkeiten zwischen Kommunen und Krankenkassenverbänden über Fehlfahrten zu berücksichtigen.
Die Stadt Herzogenrath muss nach eigenen Angaben künftig Gebührenbescheide für den Rettungsdienst unmittelbar an betroffene Bürgerinnen und Bürger versenden. Hintergrund sind seit Monaten andauernde Auseinandersetzungen zwischen mehreren Kommunen und den gesetzlichen Krankenkassenverbänden über die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten, also Rettungswageneinsätze, bei denen nach der Behandlung vor Ort kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt.
Nach Darstellung der Stadt gehören diese Fehlfahrten zu den Vorhaltekosten des Rettungsdienstes. Da die Gemeinde nur sehr begrenzt Einfluss auf die Entsendung von Rettungsmitteln habe, werde nun aus Gründen der Rechtssicherheit erstmals direkt gegenüber den Betroffenen abgerechnet. Die Stadt verweist darauf, dass die bisherige Handhabung durch die Krankenkassen und Krankenkassenverbände sich geändert habe.
Belastung durch Fehlfahrten
Die Fehleinsatzquote in Herzogenrath liegt nach Angaben der Stadt aktuell bei rund 25 Prozent. Bei 5.000 kalkulierten Einsätzen pro Jahr wären demnach rund 1.250 Einsätze nicht refinanziert. Das entspreche einer jährlichen Belastung von etwa 1,5 Millionen Euro. Zugleich betont die Stadt, dass die Rettungsdienstgebühr in Herzogenrath unter dem landesweiten Durchschnitt liege. Würde die Stadt der Forderung der Krankenkassen folgen, wäre ein kostendeckender Betrieb des Rettungsdienstes nach eigener Einschätzung nicht möglich.
Die Stadt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu betreiben. Mehrkosten dürfen nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Daher sollen die Gebührenbescheide nun an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst gehen, da diese nach der geltenden Rettungsdienstgebührensatzung zunächst die Gebührenpflichtigen sind.
Unterschiedliche Regelungen nach Abrechnungszeiträumen
Nach der vorliegenden gutachterlichen Bewertung des Städte- und Gemeindebundes muss die Stadt Herzogenrath die Rettungsdienstgebühren rechtssicher gegenüber den Patientinnen und Patienten als eigentlichen Gebührenschuldnern festsetzen. Dabei ist zwischen den Abrechnungszeiträumen zu unterscheiden:
Einsätze aus den Jahren 2022 bis 2024: Hier werden Gebührenbescheide gegenüber den jeweiligen Gebührenschuldnern erlassen, um die Gebührenansprüche rechtssicher festzusetzen. Diese Bescheide dienen zunächst ausschließlich der rechtlichen Sicherung der Ansprüche und sind nicht mit einer Zahlungsaufforderung verbunden.
Einsätze aus den Jahren 2025 und 2026: Für diese Einsätze wird die jeweilige Rettungsdienstgebühr vollständig gegenüber dem eigentlichen Gebührenschuldner festgesetzt. Bereits durch die Krankenkassen geleistete Zahlungen werden berücksichtigt und von der festgesetzten Gebühr abgezogen. Der Gebührenbescheid weist damit die vollständige Gebühr, bereits geleistete Zahlungen sowie einen gegebenenfalls noch offenen Betrag aus.
Reaktion der Krankenkassen und rechtliche Schritte
Bis Ende 2024 bestand nach Angaben der Stadt bei identischen Voraussetzungen noch eine einvernehmliche Gebührensatzung zwischen der Stadt und den Krankenkassenverbänden. Seit 2025 lehnen die Krankenkassen die vollständige Übernahme dieser Kosten ab und übernehmen derzeit weniger als die Hälfte. Verhandlungen zwischen beiden Seiten seien bislang ohne Ergebnis geblieben.
Die Betroffenen können den Gebührenbescheid bei ihrer Krankenkasse einreichen und ihre Kasse um die gebotene Übernahme der Kosten ersuchen. Übernimmt die Krankenkasse die Gebühr vollständig, ist die Forderung ausgeglichen. Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme dauerhaft verweigern, würde die verbleibende Differenz grundsätzlich den Gebührenschuldner treffen. Die gesetzlichen Möglichkeiten, gegen den Gebührenbescheid vorzugehen oder eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, bleiben bestehen. Auch Zahlungserleichterungen können im Einzelfall auf Antrag geprüft werden.
Sollten die Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise ablehnen, stehen den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsmittel auch gegen die Krankenkasse zur Verfügung. Über die jeweiligen Möglichkeiten werde im Gebührenbescheid sowie über einen Erläuterungstext auf der Website der Stadt Herzogenrath informiert. Dort würden auch die Kontaktadressen der Krankenkassen bereitgestellt.
Einordnung der Stadt
Die Stadt Herzogenrath bezeichnet die neue Verfahrensweise als grundsätzlich gängige Verwaltungspraxis. Auch in anderen Bereichen, etwa bei Abwassergebühren, würden Gebühren unmittelbar beim Gebührenschuldner geltend gemacht. Bisher sei lediglich die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden üblich gewesen, um den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu vereinfachen.
Die Stadt bedauert nach eigenen Angaben, diesen Weg gehen zu müssen. Sie sieht sich jedoch aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Krankenkassen, das bisher bewährte Verfahren beizubehalten und eine vollständige Übernahme der Kosten zu gewährleisten, gezwungen, die Gebührenbescheide unmittelbar an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu versenden.
Abschließend weist die Stadt Herzogenrath ausdrücklich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger sich im Notfall weiterhin nicht scheuen sollen, den Notruf 112 zu wählen. Niemand solle aus Angst vor möglichen Kosten oder einer späteren Rechnung darauf verzichten, im Notfall Hilfe zu rufen. Bei medizinischen Notfällen gelte weiterhin: 112 wählen.
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