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Herzogenrath verschickt Gebührenbescheide für den Rettungsdienst an Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Herzogenrath will künftig Rettungsdienstgebührenbescheide direkt senden.
Die Stadt will sie an Bürgerinnen und Bürger schicken.
Die Stadt nennt dafür Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Krankenkassenverbänden.
Die Bescheide betreffen sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes.
Bei Fehlfahrten erfolgt nach der Behandlung vor Ort kein Transport.
Die Stadt will damit Gebührenansprüche rechtssicher gegenüber Betroffenen abrechnen.
Hintergrund: Streit um Fehlfahrten
Mehrere Kommunen streiten seit Monaten mit gesetzlichen Krankenkassenverbänden.
Der Streit betrifft die Finanzierung von Fehlfahrten.
Die Stadt sagt, Fehlfahrten zählen zu den Vorhaltekosten.
Die Stadt sagt außerdem, sie habe nur begrenzten Einfluss.
Die Stadt will darum die Abrechnung nun an Betroffene richten.
Die Stadt verweist auf geänderte Vorgaben bei Krankenkassen und Verbänden.
Fehleinsatzquote und mögliche Belastung
Die Stadt nennt für Herzogenrath eine Fehleinsatzquote von rund 25 Prozent.
Die Stadt rechnet mit 5.000 Einsätzen pro Jahr.
Die Stadt kommt dabei auf etwa 1.250 Einsätze ohne Refinanzierung.
Die Stadt nennt dafür eine jährliche Belastung von etwa 1,5 Millionen Euro.
Die Stadt betont, dass die Rettungsdienstgebühr in Herzogenrath unter dem landesweiten Durchschnitt liegt.
Die Stadt sagt, ein kostendeckender Betrieb sei bei einer Forderung nicht möglich.
Die Stadt sagt außerdem, sie habe eine gesetzliche Pflicht zum kostendeckenden Betrieb.
Mehrkosten dürften nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Warum die Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger gehen
Die Stadt begründet die direkte Abrechnung mit der geltenden Gebührensatzung.
Die Gebührensatzung sieht die Gebührenpflichtigen als Zahlungspflichtige vor.
Die Stadt nennt als Zahlungspflichtige die Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadt sagt, darum gehe die Abrechnung aus Rechtssicherheitsgründen künftig direkt.
Unterschiede nach Abrechnungszeiträumen
Ein Gutachten des Städte- und Gemeindebundes bewertet das weitere Vorgehen.
Das Gutachten fordert eine rechtssichere Festsetzung gegenüber Patientinnen und Patienten.
Dabei unterscheidet die Stadt nach den Einsatzjahren.
- Einsätze aus den Jahren 2022 bis 2024: Die Stadt erlässt Gebührenbescheide.
- Einsätze aus den Jahren 2022 bis 2024: Die Stadt verbindet diese Bescheide zunächst nicht.
- Einsätze aus den Jahren 2025 und 2026: Die Stadt setzt die jeweilige Rettungsdienstgebühr vollständig fest.
- Einsätze aus den Jahren 2025 und 2026: Die Stadt rechnet bereits geleistete Zahlungen ein.
- Einsätze aus den Jahren 2025 und 2026: Der Gebührenbescheid zeigt volle Gebühr, Zahlungen, Restbetrag.
Reaktion der Krankenkassen und mögliche nächste Schritte
Die Stadt nennt, dass es bis Ende 2024 eine einvernehmliche Gebührensatzung gab.
Die einvernehmliche Regelung bestand nach Darstellung der Stadt bei identischen Voraussetzungen.
Seit 2025 lehnen die Krankenkassen nach Angaben der Stadt die vollständige Übernahme ab.
Nach Darstellung der Stadt übernehmen sie derzeit weniger als die Hälfte.
Die Stadt sagt, die Verhandlungen blieben bislang ohne Ergebnis.
Die Stadt beschreibt die Schritte für Betroffene nach Erhalt des Gebührenbescheids.
Betroffene können den Bescheid bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Betroffene können ihre Krankenkasse um vollständige Kostenübernahme ersuchen.
Wenn die Krankenkasse die Gebühr vollständig übernimmt, ist die Forderung ausgeglichen.
Wenn die Krankenkasse dauerhaft ablehnt, trifft die Differenz grundsätzlich die Gebührenschuldner.
Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid bleiben nach Darstellung der Stadt möglich.
Betroffene können auch eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Betroffene können außerdem Zahlungserleichterungen im Einzelfall beantragen.
Wenn Krankenkassen Kosten ganz oder teilweise ablehnen, bestehen Rechtsmittel auch gegen die Krankenkasse.
Die Stadt will über Möglichkeiten im Bescheid und auf ihrer Website informieren.
Die Stadt will dort auch Kontaktadressen der Krankenkassen bereitstellen.
Einordnung der Stadt und weiterer Hinweis
Die Stadt nennt die neue Verfahrensweise eine grundsätzlich gängige Verwaltungspraxis.
Die Stadt nennt als Beispiel Abwassergebühren.
Bei Abwassergebühren macht die Stadt Gebühren direkt beim Gebührenschuldner geltend.
Bisher habe die direkte Abrechnung mit Krankenkassen den Verwaltungsaufwand gesenkt.
Die Stadt sagt, sie bedauere, diesen Weg nun gehen zu müssen.
Die Stadt sieht dafür die fehlende Bereitschaft der Krankenkassen als Grund.
Die Stadt sagt, die Krankenkassen sollten das bisherige Verfahren nicht beibehalten.
Die Stadt sagt auch, die Krankenkassen sollten keine vollständige Kostenübernahme gewährleisten.
Die Stadt weist ausdrücklich auf den Notruf 112 hin.
Im Notfall sollen Bürgerinnen und Bürger Hilfe nicht aus Angst vermeiden.
Die Stadt sagt, bei medizinischen Notfällen soll weiterhin 112 gewählt werden.