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Hilden erarbeitet keine Konzepte zu Finanzierungsschlüsseln

Die Stadt Hilden hat nach eigener Auskunft keine konkreten Vorschläge erarbeitet.

Die Vorschläge sollten Anpassungen bei Finanzierungsschlüsseln betreffen.

Die Vorschläge sollten auch eine vollständige Refinanzierung von Pflichtaufgaben ermöglichen.

Das teilte die Stadtverwaltung in einer Antwort auf eine Anfrage mit.

Die Antwort trägt das Aktenzeichen 052-26.

Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 26. August 2026.

Antwort der Stadt zur Anfrage

Die Fraktion Die Linke stellte Fragen zum Konnexitätsprinzip.

Die Fraktion fragte nach Angaben für die Jahre 2024 bis 2026.

Die Fraktion fragte, ob die Verwaltung Konzepte eigenständig entwickelte.

Die Verwaltung sollte diese Konzepte kommunal finanzieren.

Die Fraktion fragte auch nach Weiterleitungen an Landes- oder Bundesebene.

Die Verwaltung sollte dabei entsprechende Rückmeldungen erhalten haben.

Die Stadtverwaltung antwortete auf diese Fragen jeweils mit „Keine“.

Die Stadtverwaltung antwortete auf andere Fragen jeweils mit „Entfällt“.

Zeitraum 2020 bis 2026

Für den Zeitraum 2020 bis 2026 verneinte die Verwaltung Kontaktaufnahmen.

Die Verwaltung bezog sich auf das Thema kommunale Finanzierung.

Die Verwaltung bezog sich auch auf das Thema Konnexität.

Die Verwaltung nannte als mögliche Empfänger Abgeordnete.

Die Verwaltung nannte Ministerien.

Die Verwaltung nannte Behörden auf Bundes- und Landesebene.

Einordnung durch die Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung verwies zur Einordnung auf kommunale Spitzenverbände.

Die Verwaltung beschrieb ihre Rolle als zentrale Interessenvertretung.

Sie nannte die Interessenvertretung gegenüber Landesregierung und Landtag.

Sie nannte auch die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik.

Die Verwaltung sagte, solche Verbände würden das zentral wahrnehmen.

Die Stadt Hilden sei Mitglied in entsprechenden Organisationen.

Die Stadt nutze damit die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Stadtverwaltung nannte in der Antwort den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen.

Der Städte- und Gemeindebund habe eine satzungsgemäße Aufgabe.

Er vertrete die Interessen der Städte und Gemeinden.

Er vertrete diese Interessen gegenüber Landesregierung und Landtag.

Er vertrete diese Interessen auch gegenüber Verwaltungsbehörden.

Der Städte- und Gemeindebund habe zudem institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten.

Diese Beteiligung betreffe kommunalrelevante Gesetzgebungsvorhaben.

Die Stadtverwaltung sagte auch, Spitzenverbände bündelten Daten und Erfahrungen.

Die Verwaltung führte diese Bündelung als Grund für bessere Vertretung an.

Die Verwaltung sagte, einzelne Kommunen könnten das nicht allein leisten.

Mitgliedschaften der Stadt Hilden

Die Stadt Hilden nannte in der Antwort mehrere Mitgliedschaften.

Die Stadt nannte den Städte- und Gemeindebund.

Die Stadt nannte den Verband kommunaler Unternehmen.

Die Stadt nannte den Deutschen Verein für öffentliche und private Vorsorge.

Die Stadt nannte den Landesintegrationsrat.

Mitgliedsbeiträge und finanzielle Beteiligungen

Die Stadtverwaltung nannte zur Beitragsfrage dieselben vier Organisationen.

Die Anfrage betraf Mitgliedsbeiträge oder gesonderte finanzielle Beteiligungen.

Die Antwort führt dazu ebenfalls die vier genannten Organisationen auf.

Datierung der Anfrage und Bezug

Die Anfrage der Fraktion Die Linke datierte auf den 14. Juli 2026.

Die Fraktion verwies auf eine frühere Stellungnahme der Stadtverwaltung.

Diese Stellungnahme betraf den Antrag „Beitritt Aktionsbündnis Für die Würde unserer Städte“.

Der Hinweis in dieser Stellungnahme sei der Ausgangspunkt für die Nachfrage gewesen.

Die Nachfrage betraf die Umsetzung und Einforderung des Konnexitätsprinzips.

In dem Hinweis nannte die Verwaltung mögliche eigene Konzepte und Vorschläge.

Die Fraktion wollte darauf aufbauend eine konkrete Umsetzung prüfen.